Achtung: Ein wichtiger Hinweis des Prüfungsamts IV
Sehr geehrte Studierende,
aufgrund geänderter Rechtsvorschriften des Landes Thüringen gelten ab sofort für Prüfungsrücktritte wieder die Bestimmungen der Studien- und Prüfungsordnungen.
Da die regulären Zeiträume hierfür bereits abgelaufen sind, ist der Rücktritt ab sofort nur noch mit ärztlichem Attest möglich.
Alle Rücktritte, die bis zum jetzigen Zeitpunkt eingegangen sind, werden noch verbucht.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Prüfungsamt IV - Fachbereich Wirtschaftsingenieurwesen