Gremien

Der Fachbereichsrat ist zuständig in allen die Lehre, Weiterbildung und Forschung beziehungsweise Entwicklung betreffenden Angelegenheiten des Fachbereichs, soweit durch das Thüringer Hochschulgesetz und die Grundordnung nichts anderes bestimmt ist.

Der Fachbereichsrat ist unter anderem dafür zuständig, die Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen vorzuschlagen und die Studien- und Prüfungsordnungen zu beschließen.

Dem Fachbereichsrat gehören zwei Hochschullehrende, zwei Mitarbeiter und zwei Studierende an. In Angelegenheiten, die die Lehre mit Ausnahme der Bewertung der Lehre, die Forschung, künstlerische Entwicklungsvorhaben oder die Berufung von Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern unmittelbar betreffen, gehören dem Fachbereichsrat zusätzlich drei weitere Hochschullehrende an.

Die Leitung des Fachbereichsrates hat der Dekan: Prof. Dr.-Ing. Martin Garzke

Der Prüfungsausschuss ist für die Behandlung aller Fragen im Zusammenhang mit Prüfungsangelegenheiten zuständig. Er entscheidet in inhaltlichen Fragen aller Studien- und Prüfungsangelegenheiten.

Dem Prüfungsausschuss Maschinenbau gehören 5 Professoren, 1 Mitarbeiter und 1 Student an.

Vorsitzender des Prüfungsausschusses: Prof. Dr.-Ing. Daniel Möller