Der Fachbereichsrat ist zuständig in allen die Lehre, Weiterbildung und Forschung beziehungsweise Entwicklung betreffenden Angelegenheiten des Fachbereichs, soweit durch das Thüringer Hochschulgesetz und die Grundordnung nichts anderes bestimmt ist. Der Fachbereichsrat ist unter anderem dafür zuständig, die Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen vorzuschlagen und die Studien- und Prüfungsordnungen zu beschließen.