FAQ-Prüfungsamt
Sie müssen im Studentensekretariat der EAH Jena das entsprechende Formular ausfüllen, die zusätzlich benötigten Unterlagen und vorhandenen Leistungsbescheinigungen dort einreichen. Die Anerkennung der bereits abgeleisteten Fächer, erfolgt später im Fachbereich von den einzelnen Professoren nach erfolgreicher Einstufung in den Studiengang.
Im Downloadbereich der Fachbereichsseiten finden Sie ein Formular "Antrag auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen". Mit diesem Formular und den Unterlagen der anzuerkennenden Leistungen sprechen Sie beim Teil-/ Modulverantwortlichen unseres Fachbereiches vor. Ist/ sind die Leistung(-en) vom verantwortlichen Professor bestätigt, reichen Sie das Formular zusammen mit den Leistungsnachweisen der anzuerkennenden Leistungen im Prüfungsamt IV ein. Der Prüfungsausschuss des Fachbereiches entscheidet dann über eine endgültige Anerkennung. Laut Prüfungsordnung müssen Anerkennungen in den ersten 4 Vorlesungswochen erfolgen.
FAQ - Praktikantenamt
Das Vorpraktikum sollte möglichst einen technischen, studiengangbezogenen Inhalt haben. Diesbezüglich informiert sie ausführlich die Ordnung zur Praktischen Ausbildung (OPA). Im Studiengang WI-Industrie können Sie zum Beispiel in einem metallverarbeitenden Betrieb in der Produktion tätig sein.
Nicht erwünscht sind Praktika in wirtschaftlichen oder Verwaltungsabteilungen von Unternehmen. Auch Ferienjobs aus dem Gastro-Gewerbe, in Fitnessstudios u.ä. können nicht anerkannt werden.
Wenn Sie ein Praktikum planen und nicht sicher sind, ob die Inhalte als Vorpraktikum anerkannt werden, nutzen Sie die Sprechzeiten des Praktikantenamts oder vereinbaren Sie einen Beratungstermin.
Für die Anerkennung des Vorpraktikums reichen Sie einen Nachweis der Firma über das bereits absolvierte Praktikum (mit Angabe des Zeitraums und der Tätigkeiten) im Original bei uns ein. Dazu können Sie auch unser Formblatt "Nachweis Vorpraktikum" nutzen, das Sie im Downloadbereich finden. Wir benötigen keine Arbeitsverträge!
Falls Sie das Vorpraktikum während des Studiums nachholen, müssen Sie zusätzlich einen Bericht anfertigen!
Informationen dazu entnehmen Sie bitte Ihrer Praktikumsordnung.
Studierende, die Ihre Berufsausbildung anerkennen lassen wollen, legen bitte ihre Zeugnisse im Original bei uns vor.
Anerkannte Praktika erscheinen auf dem Notenausdruck als bestanden (BE).
Notenausdrucke können Sie am Terminal im Foyer der EAH erstellen. Sie benötigen ein Login und ein Passwort (siehe THOSKA).
Facheinschlägige Berufsabschlüsse können anerkannt werden. Achtung: Erst nach genauer Prüfung Ihrer Unterlagen können verbindliche Aussagen dazu getroffen werden!
Für das Vorpraktikum ist ein Bericht einzureichen von mindestens 16 Seiten, wobei 2 Themen à 8 Seiten bearbeitet werden sollen. Für das Praktische Studiensemester in den Studiengängen WI Industrie + Digitale Wirtschaft sowie E-Commerce reichen Sie einen Bericht von mindestens 30 Seiten ein. Bitte keine Loseblattsammlung oder sperrige Pappordner abgeben! (Einfacher Schnellhefter reicht). Bilder nicht als Seitenfüller einsetzen!
Abzugeben sind die Berichte zum veröffentlichten Termin zu Beginn des Vorlesungszeitraumes des folgenden Semesters. Die Berichte müssen nicht persönlich abgegeben werden: Es genügt, die Berichte in die Postfächer des Prüfungs- und Praktikantenamtes zu legen, eine Zusendung per Post ist auch möglich. PDF werden NICHT akzeptiert!
Hinweise zur formellen und formalen Gestaltung finden Sie in der entsprechenden OPA, beziehungsweise in einschlägiger Fachliteratur zum Verfassen wissenschaftlicher Berichte. Die Deckblätter zu den Berichten stehen Ihnen im Download-Bereich zur Verfügung, ebenso Hinweise zum Verfassen des Praktikantenberichts zum Praxissemester.
FAQ - Masterstudium
Das lässt sich so kurz nicht sagen, da muss ich Sie schon auf die umfangreiche Regelung des § 4 Studienordnung für den Master-Studiengang verweisen. Nicht leicht zu lesen, aber anders ließ sich das angesichts der sehr unterschiedlichen Abschlüsse nicht bewerkstelligen. Ganz grob zusammengefasst können alle Absolventen eines Studiengangs in Wirtschaftsingenieurwesen oder einer Ingenieurwissenschaft zugelassen werden:
- Ich habe einen Bachelor-Abschluss mit nur 6 Semestern Regelstudienzeit: Es müssen zusätzliche Bachelorinhalte wirtschafts- oder ingenieurwissenschaftlicher Art im Umfang von 30 ECTS vor Aufnahme des Masterstudiums erbracht werden.
- Ich habe einen rein ingenieurwissenschaftlichen Abschluss: Es müssen zusätzliche Bachelorinhalte wirtschaftswissenschaftlicher Art im Umfang von 18 ECTS vor Aufnahme des Masterstudiums erbracht werden.
Wenn alle Leistungsnachweise mit Ausnahme der Abschlussarbeit erbracht sind, kann eine Zulassung unter dem Vorbehalt erfolgen, dass das Erst-Studium erfolgreich absolviert wird.
Ja.
Nein.
Nach § 5 Thüringer Hochschulgebühren- und -entgeltgesetz werden Langzeitstudiengebühren erhoben, wenn die Regelstudienzeit von Erststudium und Master-Studium um insgesamt mehr als 4 Semester überschritten wird.
Gegenwärtig findet ca. 25% der Lehrveranstaltungen auf Englisch statt.
Praxistaugliche Englischkenntnisse sind eines der Studienziele, sollen also am Ende der Ausbildung erreicht werden. Für den Studienbeginn genügen brauchbare Kenntnisse. Einige Lehrveranstaltungen (ca. 20-30%) werden in englischer Sprache abgehalten. Sie sollten in der Lage sein, dem Dozenten bei seinen Ausführungen zu folgen, auf englisch Fragen zu stellen und an Diskussionen in den Seminaren teilzunehmen. Außerdem sind die entsprechenden Präsentationen und Hausarbeiten in englischer Sprache abzuliefern.
Gemäß § 7 Prüfungsordnung Master-Studiengang ist dies im Grundsatz möglich. Die Anforderungen an eine Gleichwertigkeit der anzuerkennenden Studien- und Prüfungsleistungen mit denen eines Master-Studiengangs sind jedoch beträchtlich und werden wohl nur ausnahmsweise gegeben sein.