Promotionsabschluss-Stipendien für Doktorandinnen
Durch die Vergabe von Abschlussstipendien werden Doktorandinnen unterstützt, die sich in der Endphase ihrer Promotion befinden. Eine Förderung erfolgt dann, wenn ein erfolgreicher Promotionsabschluss innerhalb des Förderjahres zu erwarten ist, was durch die EAH-Betreuerin bzw. den EAH-Betreuer zu bestätigen ist. In Ausnahmefällen können auch Doktorandinnen gefördert werden, die eine Überbrückungsfinanzierung benötigen.
Laufzeit und Umfang der Förderung:
Das Stipendium wird für einen Zeitraum von maximal sechs Monaten vergeben. Die monatliche Förderung beträgt 1.200 Euro. Die Stipendiatin erhält monatlich einen Familienzuschlag in Höhe von 200 Euro für jedes unterhaltspflichtige Kind.
Förderungsvoraussetzungen:
Sie können gefördert werden, wenn:
- Sie als kooperativ Promovierende im ServiceZentrum Forschung und Transfer der EAH registriert sind,
- absehbar ist, dass die Dissertation innerhalb der Förderphase eingereicht wird,
- Sie keine weiteren Einkünfte haben (Nebentätigkeiten in Forschung und Lehre von max. 10 Stunden/Woche oder eine anderweitige Erwerbstätigkeit von max. 10 Stunden/Woche sind zulässig).
Bewerberinnen, die sich während der Zeit der Promotion in einer familiären Sondersituation – z.B. längere Krankheit, Pflege von Angehörigen oder Betreuung von minderjährigen Kindern – befanden oder befinden, werden bei gleicher Eignung bevorzugt behandelt.
Bewerbungsunterlagen:
Mit der Bewerbung um ein Abschlussstipendium sind die folgenden Unterlagen einzureichen:
- Motivationsschreiben mit ausführlicher Begründung der Notwendigkeit der Förderung,
- Zeit- und Arbeitsplan (bereits erfolgte sowie noch ausstehende Arbeitsschritte im Förderzeitraum bis zum geplanten Abschluss der Dissertation),
- Empfehlungsschreiben des EAH-Betreuers bzw. der EAH Betreuerin,
- ggf. Nachweise zu Kindern für die eine Unterhaltspflicht besteht (z.B. Kindergeldbescheid),
- ggf. Nachweis über familiäre Sondersituation z.B. Krankengeldbescheid; Freistellung Pflegezeit,
- ggf. Nachweis über bestehende Arbeitsverhältnisse.
Bewerbungsfrist und Förderbeginn
Bewerbungen können jederzeit eingereicht werden. Für Begutachtungsverfahren und Vergabeentscheidung sind sechs Wochen einzuplanen.
Förderbeginn ist zum 1. eines Monats möglich.
Unterlagen sind einzureichen bei professorinnenprogramm@eah-jena.de