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Anschubprojekte

Ziel der Förderung

Dieses Programm zielt darauf ab, die Einwerbung von Drittmitteln für Forschung und Entwicklung aus Bundes- und Landesprogrammen sowie aus Programmen der DFG und dem EU-Forschungsrahmenprogramm zu stärken.

Die Anträge müssen einen starken Bezug zu Künstlicher Intelligenz aufweisen und anstreben, eine Problemstellung unter Nutzung von KI-Methoden zu lösen. Die Ausarbeitung solcher Anträge erfordert oft erheblichen personellen und zeitlichen Aufwand und/oder die praktische, exemplarische Erprobung einer Idee. Daher unterstützt das ZAKI die Vorbereitung entsprechender Forschungsanträge mit KI-Bezug durch die Bereitstellung finanzieller Mittel.

Antragsberechtigung

Alle Professorinnen und Professoren der EAH Jena sind berechtigt, einen Antrag zu stellen, sofern ihre voraussichtliche Dienstzeit das Laufzeitende des geplanten Projekts um mindestens ein Jahr überschreitet

Förderung von Sach- und Personalmittel

Es können Personalmittel für 0,5 FTE für max. 12 Monate (oder 1x 1 FTE für max. 6 Monate) bis E13 TVL und eine von Sachkostenpauschale: 3500 Euro beantragt werden. Die Laufzeit kann in unterschiedlichen Varianten beantragt werden.

Weiterführende Informationen zu Anforderungen und zur Auswahlentscheidung finden Sie im Anschubprojekte Infoblatt

 

Infoblatt und Antragsformular zum Download 

ZAKI_Anschubprojekt_Infoblatt (PDF)
ZAKI_Anschubprojekt_Antragsportfolio​ (PDF)​​​​​​

 

Ablauf der Förderung

Bewerbungszeitraum

1. Juli bis 30.September

 

Die Antragsformulare sind jeweils bis zum 30. September der Jahre 2024, 2025 und 2026 schriftlich im PDF-Format unter zaki@eah-jena.de sowie unter vizepraesidentin.forschung@eah-jena.de einzureichen.

ZAKI_Anschubprojekt_Infoblatt (PDF)
ZAKI_Anschubprojekt_Antragsportfolio​ (PDF)​​​​​​

Förderentscheidung

Die Förderentscheidung fällt in einem internen Entscheidungsprozess mit Einbeziehung des vom ZAKI bestellten wissenschaftlichen Beirates, einmal pro Jahr im Oktober

Projektspezifischer Förderzeitraum

  • Variante 1: 01.01. – 31.12. eines Kalenderjahres
  • Variante 2: 01.04. – 31.03. des Folgejahres
  • Variante 3: 6 Monate beginnend zum 01.01., 01.04. oder 01.07 eines Jahres

Sie haben Fragen zu den Anschubprojekten?

Kontaktieren Sie uns gern per Mail an zaki@eah-jena.de oder über unser Kontaktformular