Studiengang Rettungswesen (B.Sc.)

Über den Mehrwert eines Studiums entscheidet vor allem die intrinsische Motivation von Studierenden und die Entwicklungsbereitschaft, sich eigenverantwortlich und selbstorganisiert Wissen zu erarbeiten und nutzbar zu machen. Die Entscheidung für ein Studium ist eine Entscheidung für eine andere Kultur der Lernentwicklung – die von der individuellen Freiheit aber auch der Verantwortungsübernahme für die eigene Entwicklung und Selbstdisziplin profitiert.

Das Studium bietet vielfältige Angebote und Möglichkeiten außerhalb der eigenen Fachdisziplin. Damit forciert es die interdisziplinäre Zusammenarbeit und den Austausch mit anderen Gesundheitsfachberufen sowie anderen Disziplinen wie z.B. Ingenieurwesen, Elektrotechnik und Informationstechnik etc.

Fachübergreifendes komplexes Denken, Gestalten und Ideen initiieren sind ein wichtiger Aspekt für die akademische Entwicklung, was wiederum die Berufsentwicklung und Professionalisierung von Notfallsanitäter und Notfallsanitäterinnen beeinflusst.

Die Anerkennung und Autonomie des Rettungsdienstes sind wichtige Aspekte gegenüber den beteiligten Berufsgruppen sowie politischen Akteuren etc., um noch mehr Mitspracherecht/ Mitwirken und aktives Gestalten aus den eigenen Reihen (Rettungsdienst) zu ermöglichen und eine Berufsstandautonomie anzustreben.

Als immer noch junge Berufsgruppe der Notfallsanitäter und Notfallsanitäterinnen im Sektor der Gesundheitsversorgung ist vor allem Zuhören, Mitdenken, Weiterentwickeln und Über- bzw. Umdenken bei der Ausgestaltung von notfallversorgenden Strukturen & Ressourcen von Bedeutung, um als ernstzunehmender Berufsstand wahrgenommen zu werden.

Mitgestaltung der eigenen Berufsgruppe für eine transparente, qualitativ hochwertige, bedarfsgerechte, patientenzentrierte, präklinische Versorgung nach bundesweit vergleichbaren Vorgaben mit dem Ziel, Qualität und Wirtschaftlichkeit zu vereinbaren.

Qualitätsanforderungen zu definieren, einheitliche Struktur- und Prozessparameter zu entwickeln und vor allem objektive Datengrundlagen sowohl als Ausgangspunkt als auch Entscheidungshilfe für Diskurse zu schaffen, auszuwerten und interpretieren, könnten persönliche Ziele im beruflichen Werdegang von Studierenden sein.

Auch dabei sind der individuelle Entwicklungswille und das persönliche Potenzial entscheidend.

Der Bachelorstudiengang unterliegt dem Thüringer Hochschulgesetz. Gesetzliche Grundlagen für den Bachelorstudiengang sind die studiengangsspezifischen Bestimmungen (SGSB) in ihrer aktuellen Version sowie die Studien- und Prüfungsordnung (SO/ PO).

Diese orientieren sich u.a. am Berufsgesetz der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters (NotSanG) sowie die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter (NotSan-APrV).

Die Ernst-Abbe-Hochschule Jena ist Trägerin der Ausbildung zur Notfallsanitäterin bzw. zum Notfallsanitäter und trägt die Gesamtverantwortung für den Studiengang.

Ausführliche Informationen zum Aufbau des Bachelorstudiengangs finden Sie unter: https://www.eah-jena.de/studienangebot/studienangebot/bachelor-rettungswesen-notfallversorgung/aufbau

Die Behandlungsleitlinien der Fachgesellschaften sind die Grundlage für die rettungsdienstliche Versorgung in der fachpraktischen Lehre. Verbindlich für die praktischen berufszulassenden staatlichen Prüfungen sind die Verfahrensanweisungen für den Thüringer Rettungsdienst (VFA) in der aktuell gültigen Fassung. Die Studierenden werden dafür sensibilisiert, dass in anderen Bundesländern andere standardisierte Handlungsalgorithmen genutzt werden.

Der Umfang aller Praxiseinsätze beträgt insgesamt mindestens 2.680 Stunden. Die Praktikumseinsatzzeiten verteilen sich auf 1.960 Stunden an anerkannten Lehrrettungswachen sowie 720 Stunden in geeigneten und zur Ausbildung von Notfallsanitäterinnen
& Notfallsanitätern genehmigten Krankenhäusern.

Die Dienste finden selbstverständlich angepasst an das Schichtsystem und die Rettungsdienststruktur vor Ort statt und können bei verschiedenen Kooperationspartnern geleistet werden.

Einen genauen Überblick finden Sie in den studiengangsspezifischen Bedingungen (SGSB), Anlage 2, S. 136 : https://www.eah-jena.de/fileadmin/user_upload/eah-jena.de/fachbereich/gp/SGBestNFS_2023.pdf

Darüber hinaus sind weitere Praxisstunden in anderen Sektoren zulässig, nach Absprache und an den Studienverlauf angepasst.

 

Nein, die Inhalte des Studiums sind im Modulhandbuch aufgeführt. 

Dieses finden Sie unter: https://www.eah-jena.de/fileadmin/user_upload/eah-jena.de/fachbereich/gp/Modulhandbuch_Rettungswesen_Notfallversorgung.pdf

Im 6. Fachsemester (FS) im Rahmen der Praxismodulphase 6 (voraussichtlich im Zeitraum von Juni-September).

Eine Veröffentlichung der Kooperation auf der Homepage ist auf Wunsch möglich, aber grundsätzlich nicht vorgesehen.

Die Studierenden sind angehalten, bereits zu Beginn des Studiums selbstständig (z.B. wohnortnah) Praktikumsplätze zu akquirieren und die Praxisphasenplanung ihrer 6 Praxismodule eigenständig zu koordinieren.

Die Ernst-Abbe-Hochschule Jena kooperiert mit mehreren Kliniken und Lehrrettungswachen in der Region. Diese Strukturen können aufgrund der begrenzten Kapazitäten bedarfsadaptiert genutzt werden.

Ja, der Gesetzgeber verpflichtet die Hochschule als Trägerin des primärqualifizierenden Studiengangs dazu, Praxiseinrichtungen auf die Eignung zu prüfen (NotSanG). Dies wird durch den Kooperationsvertrag sichergestellt.

Laufzeit des Kooperationsvertrags beträgt zwar insgesamt fünf Jahre, aus dem Kooperationsvertrag resultiert jedoch keine Verpflichtung eine festgelegte Anzahl an Studierenden aufzunehmen bzw. Studierende für drei Jahre auszubilden.  

Auf der Grundlage des Kooperationsvertrags können Praxiseinrichtungen individuell mit Studierenden der Ernst-Abbe-Hochschule Jena Praktikumsvereinbarungen schließen und über Dauer, Einsatz und Anzahl von Studierenden völlig autonom verfügen.

Erst, wenn Kooperationspartner mit Studierenden eine Praktikumsvereinbarung geschlossen haben, sind sie verpflichtet, dieses auch im vereinbarten Zeitraum zu übernehmen. (Die Praxisvereinbarung wird seitens des Kooperationspartner erstellt. Auf Nachfrage können wir der kooperierenden Einrichtung einen Entwurf zur Verfügung stellen.)

Die kooperierende Einrichtung hat auch das Recht Studierende abzulehnen.

Die Frage der Refinanzierung ist bisher ungeklärt. Aktuell gibt es keine Refinanzierung. Für Praxiseinrichtungen empfiehlt es sich eine individuelle Bedarfsplanung an die eigenen Kapazitäten für Auszubildende/Praktikanten und Praktikantinnen auszurichten.

Die Studierenden sind einem Praxisanleiter bzw. einer Praxisanleiterin zugeordnet. Der Umfang der Praxisanleitung ist nicht quantifiziert. Idealerweise gibt es Reflexionsgespräche zu Beginn, zwischendurch und zum Ende des Praktikums mit den Studierenden. Von uns wird dazu u.a. ein Beurteilungsbogen zur Verfügung gestellt, den Sie mit den Studierenden besprechen und der als Nachweis für uns für das Praktikum dient.

 

Hochschulseitig werden Gespräche für Praxisanleiter bzw. Praxisanleiterinnen bei Bedarf auf Anfrage/nach Absprache online oder persönlich angeboten.

Fort- und Weiterbildung zur PAL mind. 200h lt. des jeweiligen Bundeslands.

Die Anleitung erfolgt durch die Praxisanleiterinnen bzw. Praxisanleiter der Praxiseinsatzstellen und die Begleitung durch die zuständigen Lehrenden des Studiengangs.

 

Praxisbegleitende Studientage werden von den Mitarbeitenden der Hochschule an der Hochschule durchgeführt. Die Praxisbegleitung kann im Rahmen von Präsenzveranstaltungen oder virtuell erfolgen.

Im Rahmen des Studiums sind die Studierenden gesetzlich durch die Unfallkasse Thüringen abgesichert. Für Praxisphasen ist in der Regel der Unfallversicherungsträger der Praxisstelle zuständig. Im Schadensfalle stimmen sich die Unfallkasse Thüringen und der Unfallversicherungsträger der Praxisstelle über die Zuständigkeit ab.

 

Haftpflichtversicherung: https://www.stw-thueringen.de/finanzen/versicherungen/begrenzte-haftpflichtversicherung.html

Unfallversicherung: https://www.stw-thueringen.de/finanzen/versicherungen/gesetzliche-unfallversicherung.html

Nein. Es ist wünschenswert, dass die Dienst- und Schutzkleidung (mit Corporate Design entsprechend des Praxispartners) von der Praxiseinrichtung gestellt wird.