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Pressemitteilungen

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Tino Zippel

Jena. Die Ernst-Abbe-Hochschule Jena fürchtet einen Standortnachteil für Hochschulen der Angewandten Wissenschaften in Thüringen: Während andere Bundesländer diesen Einrichtungen das Promotionsrecht zubilligen, fehle diese Zukunftsoption in Thüringen. Derzeit können Studierende an den Hochschulen der Angewandten Wissenschaften nur einen Doktortitel erlangen, wenneinKooperationspartner aneinerUniversität gefunden wird. „Mit dieser Regelung werden wir abgehängt“, sagt die Vizepräsidentin der Abbe-Hochschule, Kristin Mitte. Das schrecke nicht nur Studierende ab, sondern erschwere auch Berufungsverhandlungen mit Hochschullehrern. Die Hälfte der Länder will forschungsstarken Bereichen ein Promotionsrecht einräumen, darunter Hessen, Sachsen-Anhalt oder Bayern. Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg sehen ein zentrales Promotionsrecht der Hochschulen im Verbund vor. Schleswig-Holstein und Sachsen planen ein zentrales Promotionsrecht zwischen Unis und angewandten Hochschulen im Verbund. Thüringen gehört zu nur vier Bundesländern, die sich bislang nicht platziert haben. Das Thüringer Wissenschaftsministerium sieht die kooperative Promotion als Königsweg, wie Ministeriumssprecher Stephan Krauß sagt. Thüringen habe hierfür mit der Novellierung des Hochschulgesetzes auch bestehende Hürden bei der gleichberechtigten Mitwirkung von Fachhochschul-Professorinnen undProfessorenabgebaut.DieZahl kooperativer Promotionen sei kontinuierlich angestiegen, von 37 im Jahr 2018 auf 72 im Jahr 2021. Die Vizepräsidentin der AbbeHochschule berichtet aber von hohem Aufwand bei der kooperativen Promotion.Manbefände sichinder Position eines Bittstellers, Betreuer an den Universitäten zu finden. „Die Kollegen sind mit eigenen Promovierenden gut ausgelastet“, sagt sie. Gerade in einem Land wie Thüringen mit vielen klein- und mittelständischen Unternehmen seien anwendungsorientierte Promotionen sehr gefragt. Universitäten mit dem Anspruch, in der Grundlagenwissenschaft zu forschen, könnten den Bedarf nicht abdecken.

Die Professorin im Fachbereich Sozialwesen befürwortet das Modell, forschungsstarken Fachbereichen das Promotionsrecht einzuräumen. Kriterien könnten die Zahl der Publikationen und die eingeworbenen Drittmittel sein. „Der Evaluationsprozess stellt sicher, dass es keine Promotion zweiter Klasse wird“, sagt sie unter Verweis auf deutschlandweit Platz neun ihrer Hochschule im Forschungsatlas und eingeworbene zehn Millionen Euro Drittmittel pro Jahr. Neuen Ansätzen steht das Ministerium durchaus offen gegenüber. „Wir haben das Modell eines hochschulübergreifenden, thüringenweiten Graduiertenkollegs vorgeschlagen, unter dessen Dach Promotionen betreut und die entsprechenden Verfahren durchgeführt werden könnten“, sagt Krauß. Das Kolleg könnte perspektivisch das Promotionsrecht erhalten. „Dies würde die Zusammenarbeit zwischen beiden Hochschultypen auf eine neue institutionelle Ebene heben und gemeinsame Promotionsverfahren zusätzlich erleichtern.“ Allerdings: Frühestens in der nächsten Legislatur solle die Initiative für ein solches Modell starten. Wie groß das Interesse ist, sieht die Abbe-Hochschule beim Projekt „Promovieren über 30“. Die Kandidaten, die bereits im Berufsleben standen, erhalten eine Vollzeitstelle und sollen als Hochschullehrer entwickelt werden. Unter 70 Bewerbungen auf die vier Stellen waren gar über 60-Jährige.

Neue Website zum Projekt ist online:

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