Skip to main content Skip to page footer

Fachweiterbildung zur Pflegefachkraft in der Palliativversorgung

Die berufsbegleitende Weiterbildung umfasst 250 Stunden Theorie und 4 Wochen Praktikum auf einer Palliativstation. Die Weiterbildung entspricht den gesetzlichen Anforderungen nach § 39a SGB V. Das Georg-Streiter-Institut für Pflegewissenschaft hat mit Schreiben vom 10. August 2010 die Anerkennung als Weiterbildungsstätte gemäß § 3 Absatz 1 des Thüringer Gesetzes über die Weiterbildung in den Fachberufen des Gesundheits- und Sozialwesens vom 11. Februar 2003 (GVBl. S. 104) für den Weiterbildungsbereich „Pflegefachkraft in der Palliativversorgung“ vom Thüringer Landesverwaltungsamt erhalten.