Fachbereichsrat
Der Fachbereichsrat ist zuständig in allen die Lehre, Weiterbildung und Forschung beziehungsweise Entwicklung betreffenden Angelegenheiten des Fachbereichs, soweit durch das Thüringer Hochschulgesetz und die Grundordnung nichts anderes bestimmt ist.
Der Fachbereichsrat ist unter anderem dafür zuständig, die Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen vorzuschlagen und die Studien- und Prüfungsordnungen zu beschließen. Prof. Dr. Alexander Magerhans leitet in seiner Funktion als Dekan des Fachbereiches Betriebswirtschaft die Sitzungen.
Dem Fachbereichsrat gehören zwei Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, zwei Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und zwei Studierende an. In Angelegenheiten, die die Lehre mit Ausnahme der Bewertung der Lehre, die Forschung, künstlerische Entwicklungsvorhaben oder die Berufung von Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern unmittelbar betreffen, gehören dem Fachbereichsrat zusätzlich drei Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer an.