Ein Leitfaden für Dein Pflichtpraktikum im FB-Betriebswirtschaft

Ein Interview mit Frau Gabriele Baumgart, der Verantwortlichen für das Praktikantenamt.

  1. Welche Aufgaben umfasst das Praktikantenamt im Zusammenhang mit den Bachelor-Studiengängen Business Administration und Business Information Systems?
    Das Praktikantenamt ist hauptsächlich für die Beratung bezüglich Pflichtpraktika in den genannten Studiengängen zuständig. Dazu gehören die Überprüfung potenzieller Unternehmen, die Genehmigung von Verträgen, die Bewertung der während des Pflichtpraktikums erbrachten Leistungen der Studierenden sowie die Anerkennung und Verbuchung des Praktikums.“
     
  2.  Welche Unterlagen müssen die Studierenden während des Praxissemesters vorlegen?
    „Die Studierenden müssen 3 Berichte, für jeden Monat einen Bericht (mind. je 2 DIN A4-Seiten) über ihre Tätigkeiten im Pflichtpraktikum abgeben. Am Ende des Praktikums ist außerdem ein Tätigkeitsnachweis vom Unternehmen erforderlich. Die Vorlagen dazu finden die Studierenden unter dem SharePoint – Meine EAH Jena – Betriebswirtschaft – Praktikantenamt
     
  3. Welche Fristen gelten für die Einreichung der Unterlagen?
    „Die Monatsberichte müssen innerhalb von 2 Wochen nach dem jeweiligen Berichtsmonat eingereicht werden, ebenso wie der Tätigkeitsnachweis spätestens 2 Wochen nach Beendigung des Pflichtpraktikums.“
     
  4. Worauf sollten Studierende bei der Wahl des Praktikumsunternehmens achten?
    „Studierende sollten sich nach ihren Schwerpunkten für ein Unternehmen entscheiden, wobei es keine zwingenden Vorgaben gibt. Die Aufgabenstellungen während des Praktikums sind entscheidend. Elterliche oder verwandtschaftliche Unternehmen sind nicht erwünscht.“
     
  5. Wann findet die Infoveranstaltung zum Praxissemester statt?
    „Es gibt zwei Infoveranstaltungen, eine Anfang Dezember für das fünfte Semester, die sich mit Bewerbungen, Unternehmensauswahl und Verträgen befasst, und eine zweite im Mai für das sechste Semester, die über die zu erbringenden Leistungen informiert.“
     
  6. Welche häufigen Fragen stellen die Studierenden?
    „Oft wird gefragt, ob Ausbildungen oder Werkstudententätigkeiten auf das Praktikum angerechnet werden können. Dies ist laut §5 der Praktikumsordnung (PO) nicht möglich. Eine weitere häufige Frage betrifft die Anzahl der Feiertage im Praktikum, wobei diese nicht als Fehltage gelten.“
     

Vielen Dank an Frau Baumgart für das Interview.

 

Hier findest Du das Praktikantenamt: 05.01.66

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