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VORPRAKTIKUM BACHELOR VOLLZEIT "Augenoptik/Optometrie"

 

OHNE AO-Gesellenausbildung

Wenn Sie keine Gesellenausbildung in der Augenoptik haben, müssen Sie ein Vorpraktikum von mindestens 8 Wochen in einem augenoptischen Fachbetrieb absolvieren.

Das Vorpraktikum kann vor Beginn oder während des Studiums durchgeführt werden. Der Praktikumsnachweis muss spätestens bis zum Ende des dritten Fachsemesters vorliegen. Ihren Nachweis schicken Sie bitte per E-Mail an Frau Butzke: steffi.butzke@eah-jena.de

Das Vorpraktikum ist nicht in einer Augenklinik oder in einer niedergelassenen Augenarztpraxis möglich.

Bitte beachten Sie die Regularien zum erforderlichen Vorpraktikum in Zusammenarbeit mit dem Praktikantenamt Technik: Vorpraktikum BA AO Optom

 

 

MIT AO-Gesellenausbildung

Ein Vorpraktikum ist bei vorhandenem Gesellenabschluss nicht erforderlich.

Wenn Sie einen Augenoptik-Gesellenabschluss haben, können Sie die Gesellenausbildung für das Modul „Grundlagen Augenoptik“ angerechnet bekommen, müssen dies aber nicht. D. h. Sie können frei entscheiden, ob Sie die Note des Gesellbriefs für das Modul „Grundlagen Augenoptik“ angerechnet haben möchten oder nicht.

Wenn Sie eine Anrechnung möchten, ist diese erst nach Immatrikulation möglich. Bitte füllen Sie dafür das entsprechende Formular aus (Anrechnung der Note und damit auch der 6 ECTS) und unterschreiben Sie es. Schicken Sie dieses im 1. Fachsemester bis spätestens Ende Oktober per E-Mail an Frau Falkenhahn:​​ josephine.falkenhahn@eah-jena.de

Die Abgabe wird mit Datum aktenkundig erfasst. Über die Anrechnung entscheidet der Studiengangsleiter Prof. Dr. Stephan Degle.

Die Meldung der Anrechnung erfolgt intern an das Praktikantenamt Technik und an das Prüfungsamt, so dass die Anrechnung als Prüfungs- und Studienleistung für das Modul "Grundlagen Augenoptik" eingetragen wird.