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Graduiertenförderung

Doktorand:innen mit einem Abschluss einer Hochschule für angewandte Wissenschaften bzw. einer Fachhochschule sind heute keine Ausnahme mehr. Viele HAWs und FHs haben in den vergangenen Jahren einen tiefgreifenden Wandel vom reinen „Lehrbetrieb“ hin zu einer stärkeren Betonung angewandter Forschung durchlebt. Dadurch ist ein Umfeld entstanden, das wissenschaftliches Arbeiten ermöglicht und den Promovierenden gute Bedingungen für ihre Forschung bietet. Die EAH positioniert sich dabei als die forschungsstärkste Fachhochschule in Thüringen. Da Fachhochschulen in Thüringen kein Promotionsrecht besitzen, erfolgen Promotionen immer in Kooperation mit einer Universität. Als kooperierende Hochschule kommt jede Hochschule mit Promotionsrecht in Frage. Mit der Friedrich-Schiller-Universität Jena, der TU Ilmenau und der Bauhaus Universität Weimer bestehen hierfür Kooperationsverträge.

Promovieren an der EAH Jena

Da eine Promotion an der EAH Jena immer in Kooperation mit einer Universität erfolgt, hat dies für die Doktorand:innen zur Konsequenz, dass ihr Promotionsvorhaben sowohl von einer Professorin oder einem Professor der EAH als auch einem Doktorvater bzw. einer Doktormutter der kooperierenden Universität betreut wird.
Der genaue Ablauf des Promotionsverfahrens ist in den Promotionsordnungen der kooperierenden Universitäten und Fakultäten geregelt und unterscheidet sich dadurch je nach Kooperationspartner. Auf einer abstrakten Ebene können dennoch fünf "Meilensteine" vorgestellt werden, die den Ablauf einer kooperativen Promotion kennzeichnen.

1. Definition des Forschungsthemas

Zu Beginn des Promotionsvorhabens wird zunächst, in Abstimmung mit der betreuenden Professorin oder dem betreuenden Professor der EAH, eine Forschungsfrage identifiziert, die für eine Promotion geeignet ist. Diese hat in der Regel einen Bezug zu laufenden Forschungsprojekten.

2. Kontaktaufnahme zu kooperierender Universität

Nach der Themeneingrenzung muss eine Universitätsprofessorin oder ein Universitätsprofessor gefunden werden, die bzw. der das Promotionsvorhaben betreut. Viele der forschenden Professor:innen der EAH verfügen über gute Kontakte zu Universitätsprofessor:innen in ihrem Fachgebiet und unterstützen bei der Suche nach einer Doktormutter oder einem Doktorvater. Mit den Thüringer Universitäten in Jena, Weimar und Ilmenau bestehen diesbezügliche Kooperationsverträge.

3. Zulassung zur Promotion

Die offizielle Zulassung zur Promotion erfolgt nach den Richtlinien der jeweiligen kooperierenden Universität bzw. Fakultät. In der Regel wird ein sehr guter Hochschulabschluss vorausgesetzt, an manchen Universitäten müssen zudem zusätzliche Prüfungsleistungen erbracht werden.

4. Anfertigung der Dissertation

Mit dem Erstellen der Dissertation wird meist bereits parallel zu den hier beschriebenen Schritten 1-3 begonnen. Es findet somit ein fließender Übergang statt. Unterstützt werden die Doktorand:innen der EAH Jena mit flankierenden Veranstaltungen wie dem Promovierendenkolloquium oder überfachlichen Qualifizierungsangeboten.

5. Einreichung und Disputation

Zum Erwerb des Doktortitels muss die eigene Forschungsarbeit in der Regel in einer mündlichen Prüfung „verteidigt“ und anschließend veröffentlicht werden. Danach stellt die kooperierende Universität die Promotionsurkunde aus, die zum Führen des Doktortitels berechtigt.

Promotionsförderung der Hochschule

Die Ernst-Abbe-Hochschule bietet die Möglichkeit eine Promotionsförderung zu erhalten. Hierbei werden besonders qualifizierte Absolvent:innenen der EAH Jena, die durch überdurchschnittliche Studien- und Prüfungsleistungen eine besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit nachgewiesen haben, für drei Jahre im Umfang einer 0,5 Stelle gefördert. Die Rahmenbedingungen sind in der Promotionsrichtlinie der EAH Jena festgelegt. Im Durchschnitt werden pro Jahr mindestens zehn Promovend:innen gefördert. Die Ausschreibung erfolgt in der Regel ein bis zwei Mal im Jahr.

Beschäftigung als wissenschaftliche:r Mitarbeiter:in

Die Tätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin oder Mitarbeiter an einer Hochschule ist das wohl am häufigsten eingesetze Finanzierungsmodell. Häufig erfolgt dabei die Anstellung in einem Drittmittelprojekt.

Promotionsstipendien

Promotionsstipendien werden meistens von Stiftungen oder Begabtenförderwerken ausgeschrieben.
Die Stipendien der Förderwerke laufen in der Regel über drei Jahre. Einen guten Überblick zu den 13 Begabtenförderungswerken stellt der Career Service der EAH zur Verfügung. Eine umfangreiche Stipendiendatenbank findet sich zudem bei MyStipendium.
Sofern die Promotion in Kooperation mit einer Thüringer Universität erfolgt, haben auch Fachhochschulabsolvent:innen die Möglichkeit, sich auf ein Stipendium der Thüringer Landesgraduiertenförderung zu bewerben. Auch hier beträgt die Regelförderdauer drei Jahre. Bitte informieren Sie sich bezüglich der Ausschreibung bei Ihrer kooperativen Universität. Die rechtlichen Rahmenbedingungen finden Sie in der Thüringer Graduiertenförderungsverordnung.

Spätestens wenn Sie an einer kooperierenden Universität als Promovend:in angenommen worden sind, melden Sie sich zur Registrierung Ihrer Promotion bitte im ServiceZentrum Forschung und Transfer. Nähere Informationen zur Erfassung kooperativer Promotionen finden Sie im Intranet (Achtung: Link nur EAH-intern oder mit Anmeldung nutzbar).

Registrierte Promovend:innen haben außerdem die Möglichkeit, sich an der EAH zu immatrikulieren und die Vorteile der THOSKA (Deutschlandticket, Vergünstigungen in Mensa, bei Parkplatzmiete, Bibliothek, Studierenden-E-Mail-Adresse der EAH) zu nutzen. Dies ist freiwillig und erfolgt jeweils für ein Semester.

Das ServiceZentrum Forschung und Transfer organisiert jedes Semester ein bis zwei Workshops sowie das interdisziplinäre Promovierendenkolloquium.

Darüber hinaus finden regelmäßig Informationsveranstaltungen für Promotionsinteressierte statt. Haben Sie Wünsche und Anregungen? Dann sprechen Sie uns gerne an.