Anerkennung der Studienleistungen im Auslandssemester
Wenn Sie sich für ein Auslandssemester an einer Partnerhochschule Ihres Fachbereiches oder an einer anderen Hochschule (sogenannte „Free Mover“) entscheiden und dort Studienleistungen zur Anerkennung in Ihrem Studiengang erbringen wollen, bitten wir um Beachtung der nachstehenden Vorgehensweise.
Vor Antritt des Auslandssemesters
Schließen Sie vor Antritt Ihres Auslandssemesters mit dem verantwortlichen Ansprechpartner Ihres Studiengangs eine Lernvereinbarung ("Learning Agreement"). Das Learning Agreement stellt sicher, dass die von Ihnen im Ausland zu erbringenden Studienleistungen in Ihrem jeweiligen Studiengang anerkannt werden.
Um die Anerkennungsfähigkeit der gewünschten Studienfächer beurteilen zu können, sollten Sie dazu detaillierte Inhaltsangaben, idealerweise die Modulbeschreibungen einreichen. Die Lernvereinbarung ist von Ihnen und dem Studiengangsverantwortlichen zu unterschreiben. Sollten sich während Ihres Auslandsaufenthalts Änderungen hinsichtlich der anzuerkennenden Studienfächer ergeben, ist dies unbedingt mit dem Studiengangsverantwortlichen abzustimmen.
- Wenn Sie an einer europäischen Partnerhochschule im Rahmen des Erasmusprogramms studieren möchten, nutzen Sie bitte unser Erasmus+ Learning Agreement (>> im PDF zu öffnen, damit digitale Signatur möglich ist).
- Wenn Sie an einer außereuropäischen Hochschule studieren möchten, nutzen Sie bitte das Learning Agreement der EAH Jena (>> im PDF zu öffnen, damit digitale Signatur möglich ist).
Nach Rückkehr des Auslandssemesters
Zur Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen sind beim Studiengangsverantwortlichen die nachstehenden beiden Dokumente einzureichen:
1. Nachweis der Studienleistungen („Transcript of Records“)
Dabei handelt es sich um die Bestätigung der ausländischen Hochschule über die dort erbrachten Studienleistungen. Aus dem Leistungsnachweis müssen die erzielten Noten oder Äquivalente in Prozent sowie die Credits hervorgehen. Legen Sie dazu unbedingt das Originaldokument des Transcript of Records vor.
2. Antrag auf Anerkennung der Studien- und Prüfungsleistungen im Ausland an der EAH Jena
Dieser Antrag ist von Ihnen auszufüllen und mit digitaler Signatur per E-Mail an die zuständige Person Ihres Fachbereiches zu senden. >> Sie finden auf den Seiten Ihres Prüfungsamtes unter meine.eah den entsprechenden Antrag ihres Fachbereiches.
Zuständigkeit in den Fachbereichen
- Ansprechpartner für internationale Angelegenheiten: Prodekan für Ausland und Forschung Prof. Dr. Heiko Haase
- Antrag auf Anerkennung Studienleistungen/ Ausland im FB BW ( Prüfungsamt I meine.eah)
>> Weitere Infos auf www.eah-jena.de/bw/international
- Ansprechpartner Learning Agreement und Abstimmungen zum Auslandssemester: Herr Prof. Dr. Alexander Richter
- Antrag auf Anerkennung von Studienleistungen bei Auslandsaufenthalt (Prüfungsamt III meine.eah)
>> Weitere Infos auf www.eah-jena.de/et/international
- Ansprechpartner für Auslandsstudium: Herr Prof. Dr. Thomas Heiderich
- Antrag auf Anerkennung Studienleistungen/ Ausland (Prüfungsamt I meine.eah)
>> Weitere Infos auf www.eah-jena.de/mb/internationales/kooperationen
- Learning Agreement: Sprechen Sie mit Ihrem Studienfachberater (Biotechnologie | Frau Prof. Christina Schumann und Medizintechnik | Herr Prof. Sebastian König), wer dafür der Fachbereichsvertreter ist und die Lernvereinbarung inhaltlich mit Ihnen bespricht sowie unterschreibt.
- Antrag auf Anerkennung von Studienleistungen bei Auslandsaufenthalt (Prüfungsamt III meine.eah)
>> Weitere Infos auf www.mt.eah-jena.de/International/Informationen
- Ansprechpartner für internationale Angelegenheiten: Prof. Dr. Ronny Gerbach
- Antrag auf Anerkennung von Studienleistungen bei Auslandsaufenthalt (Prüfungsamt III meine.eah)
>> Weitere Infos auf www.eah-jena.de/scitec/international/going-out
>> Ansprechpartner internationale Angelegenheiten: Herr Prof. Dr. Frederik von Harbou
>> Weitere Infos auf www.sw.eah-jena.de/institute-projekte/international-program
- Ansprechpartnerin für internationale Angelegenheiten: Frau Prof. Dr. Juana Vasella
- Learning Agreement: Vorabsprache zur Anrechnung von im Ausland zu erbringenden Studienleistungen (Prüfungsamt IV meine.eah)
>> Weitere Infos auf www.eah-jena.de/wi/international/going-out