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Studentische Angelegenheiten

Fragen wie "Wo bekomme ich meine Studienbescheinigung" oder "Kann ich auch ein zweites Fach studieren?" werden auf dieser Seite geklärt. Hier finden Sie allgemeine Themen zum Studium mit dem jeweiligen Antrag oder Ansprechpartner. 

Ich bin umgezogen. Wo ändere ich meine Adresse?

Ihre Kontaktdaten können Sie eigenständig im Studienservice des Campusportals in der Registrierkarte "Kontaktdaten" ändern.

 

Wo ändere ich andere persönliche Daten?

Bitte teilen Sie jede Änderung Ihrer persönlichen Daten (z. B. Namensänderung, Änderung der Staatsangehörigkeit, Änderung des Geschlechtes) umgehend der Ernst-Abbe-Hochschule Jena mit.

Füllen Sie dazu bitte die Änderungsmitteilung aus, fügen die geforderten Nachweise bei und übersenden diese dem Studierendensekretariat.

Sobald Ihre beantragte Änderung vom Studierendensekretariat eingetragen worden ist, können Sie beim Thoska-Büro eine neue Thoska beantragen. Kosten entstehen hierdurch keine.

Was ist eine Beurlaubung?

Eine Beurlaubung ist die genehmigte Unterbrechung des Studiums. Ein Urlaubssemester zählt nicht als Fachsemester. Wer beurlaubt ist, behält den Studierendenstatus bei und muss somit den Semesterbeitrag bezahlen. Sie können jedoch eine Befreiung vom Semesterbeitrag beantragen, verlieren aber in dieser Zeit die Vorteile des Studierendenstatus (z.B. Semesterticket, Versicherung).

Bitte bedenken Sie, dass eine Beurlaubung vom Studium Auswirkungen auf Ihre BAföG-Zahlungen, die Kindergeld-Zahlung oder die Dauer der studentischen Krankenversicherung haben kann. Bitte informieren Sie sich vor einer Beurlaubung über die Zahlungsauswirkungen bei der jeweils zuständigen Stelle ab.

 

Welche Gründe können zur Beurlaubung führen?

Auf Antrag können die Studierenden aus wichtigem Grund beurlaubt werden; beispielsweise:

  1. bei Ableistung des Wehr- oder Bundesfreiwilligendienstes,
  2. bei Wahrnehmung der Mutterschutzfrist, der Elternzeit sowie von Pflegezeiten gemäß § 52 Abs. 5 ThürHG,
  3. bei einer Erkrankung von mindestens sechs Wochen, die ein ordnungsgemäßes Studium ausschließt und ein Teilzeitstudium nicht möglich ist,
  4. für die ersten bis zu vier Semester des Dualen ausbildungsintegrierten Studiums, Studium und Berufsausbildung (STUB),
  5. bei einer mit erheblicher zeitlicher Belastung verbundenen Mitarbeit in den Organen der Hochschule, der Studierendenschaft oder im Verwaltungsrat des Studierendenwerkes Thüringen,
  6. für einen studienbedingten Aufenthalt im Ausland, ausgenommen sind Inhalte gemäß gültiger Studienordnung.

 

Wie ist die Beurlaubung zu beantragen?

Der Antrag auf Beurlaubung muss im Rückmeldezeitraum gestellt werden. Entsteht der Beurlaubungsgrund später, so ist der Antrag unverzüglich nach dessen Entstehen zu stellen.

Dem Antrag sind beizufügen:

  1. der Nachweis über die Zahlung zu entrichtender Beiträge – die Möglichkeiten und Pflichten zur Zahlung von Beiträgen ergeben sich aus der Beitragsordnung des Studierendenwerks Thüringen.
  2. der Nachweis für das Vorliegen des Beurlaubungsgrundes.

Ein Antrag auf rückwirkende Beurlaubung im laufenden Semester ist ausnahmsweise nur aus den Gründen Nr. 1 bis 4 möglich und muss vom zuständige Prüfungsamt genehmigt werden. Eine Beurlaubung für ein abgeschlossenes Semester ist ausgeschlossen.

Die Beurlaubung kann in der Regel bis zu zwei Semestern gewährt werden. Eine Beurlaubung für das erste Fachsemester ist nur nach Nr. 1 bis 5 zulässig. 

Im Studierendensekretariat muss unter Angabe der Gründe und mit entsprechenden Nachweisen bis zum Ende des Vorsemesters der Beurlaubungsantrag eingereicht werden. Weitere Informationen zur Beurlaubung finden Sie in der Immatrikulationsordnung der EAH Jena (§ 23). 

 

Außerdem ist zu beachten

Durch eine Beurlaubung können prüfungsrechtliche Belange berührt sein, dies betrifft vor allem Fristen für Prüfverfahren. Die Beurlaubung alleine führt nicht zum Rücktritt bei einer Prüfung. Wird ein Urlaubssemester rückwirkend bewilligt, so werden der bzw. dem Studierenden alle zum Zeitpunkt des Eingangs des Beurlaubungsantrages vorliegenden Studien- und Prüfungsleistungen des jeweiligen Semesters angerechnet.

Was ist eine Exmatrikulation?

Mit der Exmatrikulation wird das Studium und damit die Mitgliedschaft an der Ernst-Abbe-Hochschule Jena beendet (siehe Thüringer Hochschulgesetz § 75). Nach der Exmatrikulation sind Sie nicht mehr an der Hochschule eingeschrieben. Dafür gibt es verschiedene Gründe: die Beendigung des Studiums, den Wechsel an eine andere Hochschule, den Abbruch oder auch die Unterbrechung des Studiums.

 

Welche Fristen gibt es für die Exmatrikulation?

Die Exmatrikulation ist auf Antrag jederzeit und mit sofortiger Wirkung möglich. Sie können eine Exmatrikulation aber auch schon während eines Semesters beantragen, die dann erst zum Ende des Semesters wirksam wird. So bleibt Ihnen der Studierendenstatus bis Ende des Semesters erhalten.

 

Wie kann ich mich exmatrikulieren lassen?

Die Exmatrikulation wird auf entsprechenden Antrag zu Ihrem Wunschtermin ausgeführt. Nach der erfolgten Exmatrikulation wird Ihnen im Studienservice des Campusportals eine Exmatrikulationsbescheinigung zur Verfügung gestellt. Diese Bescheinigung ist wichtig für verschiedene Stellen, z.B. die Rentenversicherung, aber auch andere Hochschulen, das BAföG-Amt, Arbeitgeber oder die Kindergeldstelle.

Sie werden automatisch ohne Antrag zum Ende des Semesters exmatrikuliert werden, z.B. aufgrund fehlender Rückmeldung oder erfolgreichem Studienabschluss. Auch in diesem Fall erhalten Sie eine Exmatrikulationsbescheinigung mit dem entsprechenden Grund für die Beendingung des Studiums (z.B. fehlende Rückmeldung, Beendigung nach erfolgreicher Abschlussprüfung).

 

Ich bin bereits zurückgemeldet und möchte mich exmatrikulieren lassen.

Wenn Sie bereits zurückgemeldet sind, können Sie sich innerhalb der ersten 10 Tage des Semesters (10.10. bzw. 10.04.) exmatrikulieren lassen und können dann den Semesterbeitrag auf Antrag zurückerhalten. Sie müssen dem Studierendensekretariat dann die Thoska vorlegen.

 

Weitere Informationen und Dokumente zur Exmatrikulation finden Sie hier.

Was ist eine Gasthörerschaft?

Studieninteressierte können sowohl in Bachelor- als auch in Masterstudiengängen eine Gasthörerschaft beantragen. Als Gasthörer können Sie Einrichtungen derHochschule nutzen und einzelne Lehrveranstaltungen an der Ernst-Abbe-Hochschule Jena besuchen, auch wenn Sie keine Hochschulzugangsberechtigung nachweisen können.

 

Wieviel kostet eine Gasthörerschaft?

Die Gasthörerschaft ist gebührenpflichtig. Pro Semester sind 50,00 € für die Gasthörerschaft zu entrichten.

 

Wie beantrage ich eine Gasthörerschaft?

Ein Verzeichnis der jeweiligen Lehrveranstaltungen erscheint zu Beginn jedes Semesters im Stundenplan der EAH Jena. Sie suchen sich aus dem Vorlesungsverzeichnis die gewünschten Veranstaltungen heraus und stellen einen Antrag auf Gasthörerschaft. Der ausgefüllte Antrag kann persönlich im Studierendensekretariat abgegeben bzw. per Post/per E-Mail an  gesandt werden. Mit dem Antrag reichen Sie bitte eine Kopie des Einzahlungsbeleges für die Gasthörerschaft ein. Nach der Zulassung erhalten Sie einen Gasthörerschein.

Benötige ich eine gesetzliche Krankenversicherung, um immatrikuliert zu werden?

Für die Immatrikulation an der EAH Jena ist der Nachweis einer gesetzlichen Krankenversicherung oder eine Befreiung von der Versicherungspflicht (z.B. bei privater Krankenversicherung) nachweisen. 

 

Wie reiche ich den Nachweis über meine Krankenversicherung ein? 

Diese Information wird von der gesetzlichen Krankenkasse direkt elektronisch an die Hochschule übermittelt. Benachrichtigen Sie Ihre Krankenkasse über Ihre Einschreibung an der Ernst-Abbe-Hochschule Jena, damit diese die entsprechende Meldung zu uns schicken kann. Oft können Sie die Meldung auch selbst in den Apps der Krankenkassen beantragen. Sobald Sie immatrikuliert sind, erhält Ihre Krankenkasse eine Bescheinigung über Ihre Immatrikulation von uns.

 

Wo erhalte ich weitere Informationen?

Nähere Informationen zum studentischen Meldeverfahren der Krankenkassen finden Sie hier: Informationen zum studentischen Meldeverfahren der Krankenkassen.

Ab wann muss ich Langzeitstudiengebühren bezahlen?

Die Langzeitstudiengebühr wird dann erhoben, wenn die Regelstudienzeit des betreffenden Studienganges um mehr als vier Semester überschritten wird. Maßgeblich hierfür sind die Hochschulsemester. Hochschulsemester sind alle Semester, in denen Sie an Hochschulen in Deutschland eingeschrieben sind oder waren. Dazu zählen auch Urlaubssemester, die jedoch bei den Langzeitstudiengebühren unberücksichtigt bleiben. Die Regelstudienzeit ist in den studiengangspezifischen Bestimmungen festgelegt sowie auf der Studienbescheinigung ersichtlich.

Wie hoch ist die Gebühr?

Für jedes Semester, mit dem Sie die Regelstudienzeit um mehr als vier Semester überschreiten, müssen 500,00 Euro Langzeitstudiengebühren zusätzlich zum Semesterbeitrag gezahlt werden.

Kann ich mich von der Langzeitstudiengebühr befreien lassen?

In begründeten Fällen ist das Hinausschieben bzw. der Erlass der Gebühr möglich. Gründe dafür können z. B. sein: Pflege und Erziehung von Kindern, aktive Mitarbeit in Hochschulgremien oder das Vorliegen von unbilliger oder unzumutbarer Härte. Weiterführende Informationen zur Antragstellung finden Sie hier.

Was ist eine Nebenhörerschaft?

Studierende, die bereits in einem Studiengang an einer anderen oder der eigenen Hochschule immatrikuliert sind, können auf Antrag als Nebenhörer in einen weiteren Studiengang immatrikuliert werden. Nebenhörer sind, genau wie Haupthörer, reguläre Studierende der jeweiligen Hochschule, können anerkannte Leistungsnachweise erwerben und Prüfungen ablegen, sofern sie in gleichen oder ähnlichen Studiengängen den Prüfungsanspruch noch besitzen (Unbedenklichkeit nachweisen).

Wichtiger Hinweis: Wenn Sie bereits ein Studium erfolgreich abgeschlossen haben (Bachelor, Master, Staatsexamen...), dann sind Sie Zweitstudienbewerber (s. Zweitstudium).

 

Wie bewerbe ich mich für eine Nebenhörerschaft?

Die Zulassung in zulassungsfreien Studiengängen kann innerhalb der festgesetzten Bewerbungsfristen für das jeweilige Semester im Studierendensekretariat beantragt werden. Zur Bewerbung sollten folgende Unterlagen eingereicht werden:

  • PDF-Antrag auf Zulassung (wird nach erfolgter Onlinebewerbung generiert)

  • Nebenhörerantrag

  • eine aktuelle Studienbescheinigung der Hochschule der Haupthörerschaft mit den Angaben des dortigen Studienganges, der Fachsemesterzahl und der Hochschulsemester

  • ggf. Unbedenklichkeitsbescheinigung, sofern Sie in gleichen oder ähnlichen Studiengang studieren möchten

 

Muss ich mich in der Nebenhörerschaft zurückmelden?

Jeder Nebenhörer, der beabsichtigt, sein Studium an der Ernst-Abbe-Hochschule im folgenden Semester fortzusetzen, hat sich innerhalb der von der Hochschule festgesetzten Rückmeldefristen zurückzumelden. Sie müssen zudem die Studienbescheinigung Ihrer Haupthochschule/-universität vorlegen.

Sie sind vorerst für ein Semester immatrikuliert. Zur Weiterführung des Studiums im Folgesemester müssen Sie sich zurückmelden.

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Rückmeldung erfolgt innerhalb des Rückmeldezeitraum.  Die Rückmeldefristen werden auf der Homepage (Semestertermine und Semesterbeitrag) bekannt gegeben. 

 

Wie melde ich mich zurück?

Die Rückmeldung erfolgt durch fristgerechten Eingang des Semesterbeitrages auf dem Konto der Ernst-Abbe-Hochschule Jena. Alle Zahlungsdaten (Bankdaten, Verwendungszweck, Höhe des aktuellen Semesterbeitrag) finden Sie auf der Seite Semesterbeitrag. Alle Angaben zu Ihrem individuellen Semesterbeitrag finden Sie außerdem im Campusportal unter >Studienservice in der Registrierkarte >Zahlungen. Sie erhalten zudem vor jeder Rückmeldung eine Rückmeldeaufforderung an Ihre studentische E-Mail-Adresse.

 

Warum bin ich nicht zurückgemeldet?

Das kann verschiedene Gründe haben, z.B. einen fehlerhaften Verwendungszweck oder eine Rückmeldesperre. Bitte überprüfen Sie den Status Ihrer Rückmeldung selbstständig im Studierendenservice des Campusportals. Melden Sie sich bitte bei Rückfragen im Studierendensekretariat.

 

Folgen der Nichtrückmeldung

Wer sich nicht fristgemäß zurückmeldet, wird von Amts wegen zum Ende des Semesters exmatrikuliert. Sie verlieren damit Ihren Studierendenstatus. 

Was ist eine Studienbescheinigung?

Eine Immatrikulationsbescheinigung oder Studienbescheinigung dient Studierenden ergänzend zum Studierendenausweis als Nachweis für ihre Immatrikulation an einer Hochschule. Die Bescheinigung ist dabei in der Regel für ein Semester gültig. Neben vollständigem Namen, Geburtsdatum und -ort sind auch der Gültigkeitszeitraum sowie die wichtigsten Eckdaten zum Studium angegeben. Diese umfassen üblicherweise die Art des angestrebten Abschlusses, das Studienfach, das derzeitige Fachsemester sowie die Regelstudienzeit. Außerdem ist auf jeder Immatrikulationsbescheinigung eine sogenannte Matrikelnummer vermerkt, ein an der jeweiligen Hochschule eindeutiges Personenkennzeichen. Die Studienbescheinigung dient zudem als Bescheinigung nach § 9 BAföG.

 

Wie erhalte ich die Studienbescheinigung?

Studienbescheinigungen in deutscher und englischer Sprache erhalten Sie für das aktuelle Semester sowie zwei Semester rückwirkend im Campusportal. Loggen Sie sich dort mit Ihren studentischen Benutzerdaten ein. Sie finden Ihre Dokumente unter >Studienservice in der Registrierkarte >Berichte/Bescheinigungen im Punkt "Allgemein". Die Studienbescheinigung enthält einen Verifikationscode und kann damit ohne Stempel und Unterschrift bei Behörden (z.B. Ausländerbehörde) oder Ämtern (z.B. Amt für Ausbildungsförderung) vorgelegt werden. 

Was ist ein Studiengangwechsel?

Wenn Sie bereits an der EAH Jena studieren und Ihren Studiengang wechseln möchten, so wird dies als Studiengangwechsel bezeichnet.

 

Wie kann ich das Studienfach wechseln?

Ein Studiengangwechsel bedeutet für Sie, dass Sie sich für den Studiengang, den Sie künftig studieren wollen, formal korrekt und fristgerecht bewerben / einschreiben müssen. Dabei sind Sie an die gleichen Bewerbungsfristen gebunden, wie Bewerber und Bewerberinnen, die noch nicht an der EAH Jena studieren. Für zulassungsbeschränkte Bachelor-Studiengänge müssen Sie sich über Hochschulstart bewerben.

Denken Sie bitte daran, innerhalb der Rückmeldefrist den Semesterbeitrag unter Angabe Ihrer Matrikelnummer fristgerecht zu überweisen. Ein Studiengangwechsel verlängert nicht die Rückmeldefrist.

 

Was muss ich bei einem Studiengangwechsel unbedingt beachten?

Sollte der Studiengang, für den Sie momentan eingeschrieben sind, fachlich oder inhaltlich mit dem Studiengang, zu dem Sie wechseln möchten, verwandt sein, so können Ihnen möglicherweise bereits erbrachte Studienleistungen anerkannt werden. Dies kann zu einer Einstufung in ein höheres Semester führen. Führen Sie daher möglichst frühzeitig vor der Umschreibung ein Gespräch mit der Studienfachberatung des Studiengangs zu dem Sie wechseln möchten. Die Anrechnung bzw. Anerkennung von Studienleistungen muss beim Prüfungsamt Ihres Wunschstudiengangs beantragt werden.

Ein Studiengangwechsel kann Auswirkungen auf andere Bereiche Ihres studentischen Lebens haben, bspw. auf die Förderung nach dem BAföG, die Verlängerung Ihres Visums oder Aufenthaltstitels oder die Erhebung von Langzeitstudiengebühren. Wir empfehlen deshalb dringend vorher mit den entsprechenden Ansprechpartnern über Ihren Studiengangwechsel zu sprechen.

 

Weitere Informationen zum Studiengangwechsel oder der Einstufung in ein höheres Fachsemester erhalten Sie auf der Seite zum Studiengangwechsel.

Was ist ein Teilzeitstudium?

Unter einem Teilzeitstudium versteht man eine Studienform, in der die Hälfte der in den SGSBs festgelegten Studienleistungen pro Semester erbracht werden müssen. Sie nehmem an den regulären Veranstaltungen teil, d.h. Sie haben keinen gesonderten Stundenplan im Teilzeitstudium. Beim Teilzeitstudium steht Ihnen im Vergleich zum Vollzeitstudium eine verlängerte Regelstudienzeit zur Verfügung, in der Sie die Studienleistungen erbringen können. Gerade wenn Sie berufsbegleitend studieren möchten, ist das Teilzeitstudium eine geeignete Studienform.

 

Aus welchen Gründen kann ich ein Teilzeitstudium beantragen?

Ein Teilzeitstudium ist für alle diejenigen eine Alternative, die neben dem Beruf oder Betreuungsaufgaben, wie z.B. der Betreuung von Kindern oder Kranken, studieren möchten. Ein Teilzeitstudium ist nicht in jedem Studiengang möglich - ob ein Studiengang teilzeitfähig ist, können Sie in den SGSB des Studiengang nachlesen.

Ein Teilzeitstudium können Sie nur aus bestimmten Gründen beantragen § 24 ImmaO der Ernst-Abbe-Hochschule Jena). 

Gründe für das Teilzeitstudium sind:

  • Berufstätigkeit (mindestens 20 Stunden wöchentlich)
  • Erziehung eines Kindes bzw. Betreuung von nahen Angehörigen
  • herausragendes gesellschaftliches und bürgerliches Engagement
  • Mitarbeit in Gremien der studentischen und akademischen Selbstverwaltung
  • Behinderung oder chronische Erkraknkung

 

Wie beantrage ich ein Teilzeitstudium?

Der Antrag auf Teilzeitstudium kann in jedem Semester für zwei aufeinanderfolgende Semester unter Vorlage der erforderlichen Nachweise bis spätestens zum Ende der Rückmeldefrist bzw. für das erste Fachsemester bis zum Ende der Einschreibungsfrist gestellt werden. Der Antrag ist an das Studierendensekretariat zu richten. Wiederholungsanträge sind möglich. Die Zulassung zum Teilzeitstudium ist abhängig von der Zustimmung durch den jeweiligen Fachbereich.

Was ist ein Zweitstudium?

Ein Zweitstudium ist ein weiteres grundständiges Studium, das nach erfolgreichem Abschluss eines Studiums aufgenommen wird. Kennzeichnend für ein Zweitstudium ist, dass es sich beim weiteren Studium um ein grundständiges Studium handelt. Grundständige Studiengänge sind Studiengänge, die auch als Erststudium gewählt werden können, für die also kein abgeschlossenes Hochschulstudium Zulassungsvoraussetzung ist. Dadurch wird das Zweitstudium vom postgradualen Studium abgegrenzt, für das ein abgeschlossenes Hochschulstudium Voraussetzung ist. 

 

Wie bewerbe ich mich für ein Zweitstudium?

Eine Bewerbung für ein Zweitstudium erfolgt in der Regel bei zulassungsfreien Studiengängen wie für ein Erststudium, bei zulassungsbeschränkten Studiengängen über eine Quote für Zweitstudienbewerber.  Bitte beachten Sie dabei insbesondere die Bewerbungshinweise für die entsprechenden Studiengangs-Gruppen (zulassungsfrei, zulassungsbeschränkt, etc.).

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