Studieren mit Kind
Studieren mit Kind ist oft keine leichte Aufgabe. Es ist schwierig, Studium, Kinderbetreuung und oft auch den Lebensunterhalt unter einen Hut zu bringen. Es erfordert viel Improvisationstalent und Organisationstalent! Wer mit einem Kind ein Studium an der Ernst-Abbe-Hochschule beginnt oder im Laufe des Studiums ein Kind bekommt, hat viele Fragen.
- Betreuung des Kindes/der Kinder
- Finanzielle Unterstützung
- Rahmenbedingungen des Studiums
Wir unterstützen Sie gerne auf Ihrem Weg durch Ihr Studium! Die Ernst-Abbe-Fachhochschule Jena, die Friedrich-Schiller-Universität und das Studierendenwerk Thüringen arbeiten seit Langem eng zusammen, um Antworten auf eine Vielzahl von Fragen zu finden.
Wichtige Dokumente
Mutterschutz für Studentinnen
Seit dem 1. Januar 2018 gelten die Regelungen des Mutterschutzgesetzes auch für Studentinnen. Als Ausbildungsstätte ist die Ernst-Abbe-Hochschule Jena im Rahmen des Studiums für die Einhaltung der Schutzbestimmungen während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit verantwortlich.
Die wichtigsten Neuerungen im Überblick
Information der Hochschule: Damit die Mutterschutzbestimmungen seitens der Hochschule eingehalten werden können, sollten schwangere Studentinnen die Hochschule über Ihre Schwangerschaft informieren. Studentinnen wenden sich bitte an das Studierendensekretariat, Haus 1, Erdgeschoss, Raum 10.
Gefährdungsbeurteilung: Im Studium können mögliche Gefährdungen für die Gesundheit von Mutter und Kind entstehen, z. B. bei der Arbeit in Laboren und Werkstätten oder im Umgang mit Gefahrstoffen. Für Studentinnen, die während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und/oder Stillzeit Ihr Studium fortsetzen möchten, ist daher eine Gefährdungsbeurteilung durch die Hochschule zu erstellen. Dazu wenden Sie sich bitte an Ihre/n Studiengangleiter/in (bitte im Dekanat erfragen) und an Herrn Hellfritsch/Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sicherheit@eah-jena.de).
Teilnahme an Prüfungen: Studentinnen sind in der Mutterschutzfrist (6 Wochen vor dem Entbindungstermin und 8 Wochen nach der Geburt, bei Früh- und Mehrlingsgeburten sowie bei Kindern mit Behinderung 12 Wochen) von der Teilnahme an Studien- und Prüfungsleistungen befreit. Auf ausdrücklichen Wunsch der Studentin besteht jedoch weiterhin die Möglichkeit, Studien- und Prüfungsleistungen innerhalb der Mutterschutzfrist zu erbringen, auch innerhalb der nachgeburtlichen Schutzfrist. Hierfür ist eine ausdrückliche Erklärung notwendig, die im Vorfeld der Prüfung jederzeit widerrufen werden kann.
Nachteilsausgleich während Schwangerschaft, Mutterschutz und Elternzeit
Mehr Informationen zu Nachteilsausgleich bei Prüfungen während Schwangerschaft, Mutterschutz und Elternzeit finden Sie in der Handreichung zum Thema. Generelle Informationen zur Beantragung eines Nachteilsausgleiches finden Sie unter "Chancengleiche Prüfungen".
Studienbezogene Tätigkeit zwischen 20 Uhr und 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen: Das Mutterschutzgesetz sieht für Arbeitnehmerinnen ein Beschäftigungsverbot zwischen 20 Uhr und 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen vor. Studentinnen dürfen auch bis 22 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen für Ihr Studium tätig werden, wenn Sie sich dazu ausdrücklich bereit erklären und dies für das Studium erforderlich ist.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Kinderbetreuung
An der Hochschule steht ein Wickel- und Stillraum zur Verfügung (Haus 3 Raum -1.13, der Schlüssel ist an der Pforte am Haupteingang Haus 2 zu erfragen). Außerdem sind mehrere Wickeltische in den Toiletten am Campus und in der nahe gelegenen Mensa Carl-Zeiss-Promenade vorhanden.
Übersicht der Wickelmöglichkeiten am Campus
Als externe Kinderbetreuung gibt es in Zusammenarbeit mit der Friedrich-Schiller-Universität die flexible Kinderbetreuung JUNI-Kinder. Bitte beachten Sie die Informationen zur Anmeldung.
Kontakt
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01.00.10