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Aktuell für Studierende: betreffend BAföG

Weiterförderung von Auszubildenden bei pandemiebedingten Schließungen von Ausbildungsstätten

„Pandemiebedingte Schließungen von Ausbildungsstätten im Sinne von § 2 BAföG sowie
von förderungsfähigen Ausbildungsstätten im Ausland (kurzfristige Schließungen von Ausbildungsstätten bzw. Verlängerung deren vorlesungsfreien Zeiten) sind förderungsrechtlich unschädlich.“
 

Information des Bundesministeriums für Bildung und Forschung