Aktuell für Studierende: betreffend BAföG
Weiterförderung von Auszubildenden bei pandemiebedingten Schließungen von Ausbildungsstätten
„Pandemiebedingte Schließungen von Ausbildungsstätten im Sinne von § 2 BAföG sowie
von förderungsfähigen Ausbildungsstätten im Ausland (kurzfristige Schließungen von Ausbildungsstätten bzw. Verlängerung deren vorlesungsfreien Zeiten) sind förderungsrechtlich unschädlich.“
Information des Bundesministeriums für Bildung und Forschung