Ausweitung des Promotionsrechts für Thüringer Fachhochschulen
Fachhochschulen können künftig für thematische Schwerpunkte, in denen sie in einem Begutachtungsverfahren eine hohe Forschungsstärke nachgewiesen haben, Promotionszentren einrichten. Die Verleihung des Promotionsrechts soll zunächst befristet erfolgen. Diese Befristung kann nach erfolgreicher Evaluierung wieder aufgehoben werden. Thüringen schließt damit zu anderen Bundesländern auf, die ähnliche Regelungen bereits planen oder umsetzen, darunter Bayern, Hessen und Sachsen-Anhalt.
„Ich freue mich sehr über die wegweisende Entscheidung von Thüringens Wissenschaftsminister Wolfgang Tiefensee, das Promotionsrecht für Fachhochschulen in Thüringen einzuführen“, sagt Prof. Dr. Kristin Mitte, Vizepräsidentin für Forschung und Entwicklung der EAH Jena, die gemeinsam mit ihren Kolleginnen und Kollegen aller Thüringen Fachhochschulen seit Jahren für das Promotionsrecht kämpft. „Dieser Schritt ist von enormer Bedeutung, da er nicht nur die Wissenschaft und Forschung bei uns nachhaltig stärkt, sondern auch die Innovationskraft der Region fördert und damit auch unserer Wirtschaft und Gesellschaft zugutekommt“, so Professorin Mitte.
Aktuell werden an der EAH Jena 58 kooperative Dissertationsprojekte durchgeführt, unter anderem zu Themen wie „Wärmewende in Thüringen“, „Digitalisierung in der Arbeits- und Lebenswelt“ oder „Optische Systeme in der medizinischen Anwendung“.
Kontakt:
Ernst-Abbe-Hochschule Jena
Prof. Dr. habil. Kristin Mitte
Vizepräsidentin für Forschung und Entwicklung