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Hochschulrat

Der Hochschulrat hat acht stimmberechtigte Mitglieder (5 externe Mitglieder, 2 Mitglieder der Hochschule mit unterschiedlicher Gruppenzugehörigkeit, 1 Vertreter des Ministeriums), die vom Ministerium für eine Amtszeit von vier Jahren bestellt worden sind (01.03.2024 bis 29.02.2028).

Mitglieder

  • Herr Dr. Knuth Baumgärtel (Managing Director Micro-Hybrid Electronic GmbH)
  • Herr Dr. Ralf Kuschnereit (Mitglied des Vorstands der JENOPTIK AG)
  • Herr Prof. Dr. Jürgen Popp (Institutsdirektor des Leibniz-Instituts für Photonische Technologien)
  • Herr Stefan Scholz (Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Thüringen Ost)
  • Frau Sabine Wosche (Geschäftsführerin der Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen)
  • Herr Dr. Michael Edinger (Referatsleiter im Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft)
  • Herr Michael Tunger (Ernst-Abbe-Hochschule Jena)
  • Herr Prof. Dr. Jörg Töpfer (Ernst-Abbe-Hochschule Jena)

Vorsitzender / stellv. Vorsitzende für die aktuelle Amtsperiode 01.03.2024 bis 29.02.2028

Zum Vorsitzenden des Hochschulrates wurde am 13.03.2024 Herr Prof. Dr. Jürgen Popp gewählt, zur stellvertretenden Vorsitzenden Frau Sabine Wosche.

Die Präsidiumsmitglieder gehören neben den gewählten Mitgliedern dem Hochschulrat mit beratender Stimme und Antragsrecht an.

Aufgabe des Hochschulrates

Der Hochschulrat (§ 34 ThürHG) der Ernst-Abbe-Hochschule Jena gibt Empfehlungen zur Profilbildung der Hochschule und zur Schwerpunktsetzung in Forschung und Lehre sowie zur Weiterentwicklung des Studienangebots. Der Hochschulrat wirkt u. a. in der Findungskommission sowie in der Hochschulversammlung an den Wahlen des Präsidiums und der Besetzung des Kanzleramtes, nimmt Stellung zur Grundordnung, zu den Grundsätzen der Ausstattung und internen Mittelverteilung sowie vor dem Abschluss von Ziel- und Leistungsvereinbarungen mit dem Ministerium. Zu den weiteren Aufgaben zählen die Bestätigung des Wirtschaftsplans, außerdem der Beschluss und die Feststellung des Jahresabschlusses, verbunden mit der Beschlussfassung über die Entlastung des Präsidiums. Im Zusammenwirken mit dem Senat (§ 35 ThürHG) nimmt der Hochschulrat die Aufgabenstellung der Hochschulversammlung (§ 36 ThürHG) wahr; hier sind insbesondere die Wahl des Präsidiums und des Kanzlers zu nennen sowie die Struktur- und Entwicklungsplanung der Hochschule und deren Fortschreibung.

Der Hochschulrat arbeitet mit dem Senat der EAH Jena im Organ Hochschulversammlung zusammen. Deren Aufgaben sind in § 36 ThürHG geregelt. Zu den wesentlichen Aufgaben der Hochschulversammlung gehören die Wahl des Präsidenten und des Kanzlers. Weiterhin beschließt die Hochschulversammlung über die Struktur- und Entwicklungsplanung der Hochschule sowie deren Fortschreibung. Den Vorsitz der Hochschulversammlung führt der Vorsitzende des Hochschulrats.

Kontakt

Gabriele Marx
Assistentin des Präsidenten
  • 02.04.08
Gabriele Marx