Schwerbehindertenvertretung
Zu den Aufgaben der Vertretung von Menschen mit Behinderung zählen:
- Allgemeine Beratung zu Schwerbehindertenfragen
- Unterstützung beim Ausfüllen von Anträgen Neu-/Änderungsantrag, Widerspruch und Akteneinsicht beim Versorgungsamt oder Gleichstellungsantrag
- Beratung von schwerbehinderten und von Schwerbehinderung bedrohten langzeiterkrankten Mitarbeitern (§ 84 (2) SGB IX; Prävention) Beratung bei Reha-Maßnahmen und Wiedereingliederung
- Jegliche Veränderungen am Arbeitsplatz: Kündigungen, Versetzungen, Arbeitsinhalte, Konflikte am Arbeitsplatz
- Arbeitsamt: Mehrfachanrechnungen, Gleichstellung
- Integrationsamt: Arbeitsplatzausstattung, Lohnkostenzuschuss, Betreuungskosten
- Zusammenarbeit im Sinne 95 SGB IX Neueinstellung, Teilnahme an Personalauswahlgesprächen, Teilnahme an den Sitzungen des Personalrates (beratend) und den Arbeitskreisen
Den aktuellen Vorsitz der Schwerbehindertenvertretung hat Frau Laura Körner inne. Die Stellvertretung übernimmt Frau Bianka Wille
Bei Fragen, Anregungen oder Problemen können Sie sich jederzeit an uns wenden. Wir sind verpflichtet, über unser Amt bekannt gewordene persönliche Verhältnisse und Angelegenheiten von Beschäftigten im Sinne des SGB IX §73, die ihrer Bedeutung oder ihrem Inhalt nach einer vertraulichen Behandlung bedürfen, Stillschweigen zu bewahren.
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Bei Arbeitsunfähigkeit frühzeitig und professionell handeln: dies ermöglicht das Betriebliche Eingliederungsmanagement - kurz BEM. Und es lohnt sich! Denn ein gut durchgeführtes und im Ergebnis erfolgreiches betriebliches Eingliederungsmanagement fördert die Gesundheit und Leistungsfähigkeit aller Beschäftigten. Fehlzeiten gehen zurück, Kosten sinken, bewährte Mitarbeiter bleiben der Einrichtung erhalten. Um Erfolg zu haben, braucht es ein hohes Maß an Sensibilität - bei denen, die es umsetzen sollen, und gegenüber denen, die es betrifft. Das betriebliche Eingliederungsmanagement ist eine Aufgabe des Arbeitgebers, erfordert jedoch Teamarbeit. Denn es soll im Dialog mit allen Beteiligten entwickelt und umgesetzt werden.
Das Ziel des BEM ist: "Eingliederung sichern" und "Ausgliederung vermeiden". Es umfasst alle Aktivitäten, Maßnahmen und Leistungen, die geeignet sind, im konkreten Einzelfall die Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit wiederherzustellen und dauerhaft zu sichern.
Wie sieht das BEM an der Ernst-Abbe-Hochschule Jena aus?
Zunächst nimmt die Personalabteilung per Brief Kontakt mit Ihnen auf und informiert Sie über das Betriebliche Eingliederungsmanagement. Der zweite und entscheidende Schritt ist ein freiwilliges Gespräch Ihrerseits mit einer Person Ihres Vertrauens aus dem Integrationsteam. Hier können Sie alle Fragen, die Ihre Krankheit und mögliche Auswirkungen auf Ihre Arbeitsfähigkeit betreffen, vertraulich besprechen. Danach findet sich das Team zu einer Fallbesprechung zusammen, um konkrete Maßnahmen unter Ihrer Mitwirkung zu vereinbaren und deren Realisierungsmöglichkeiten zu prüfen. Im Falle eines Scheiterns wird das BEM nicht abgebrochen, sondern nach weitere Optionen gesucht. Bisher konnten nur positive BEM-Verfahren an unserer Hochschule verbucht werden.
Bei Fragen, Anregungen oder Problemen können Sie sich jederzeit per E-Mail an uns wenden.
schwerbehindertenvertretung@eah-jena.de