Krankenversicherung
Informationen zum Studenten-Meldeverfahren SMV
Das Studenten-Meldeverfahren (SMV) der gesetzlichen Krankenversicherungen schreibt eine elektronische Übermittlung der relevanten Daten zwischen Hochschulen und Krankenkassen vor.
Die Krankenkassen melden an die Hochschule:
- Versicherungsstatus (M10)
- Beginn der Versicherung bei einem Krankenkassenwechsel (M11)
- Verzug mit der Zahlung der Krankenkassenbeiträge (M12) > wichtig: die Rückmeldung für das nächste Semester wird automatisch gesperrt!
- Begleichung der rückständigen Krankenkassenbeiträge (M13) > die Rückmeldesperre wird entfernt, erst danach ist die Rückmeldung zum nächsten Semester möglich
Die Hochschule meldet an die Krankenkasse:
- Beginn des Studiums mit Semesterstart und Tag der Einschreibung (M20)
- Ende des Studiums mit Semesterende und Tag der Exmatrikulation/Beendigung (M30)
Bitte geben Sie für die Meldungen der Krankenkasse unsere Absendernummer H00001255 an.
Bitte geben Sie für die Meldungen der Krankenkasse unsere Absendernummer H00001255 an.
Was bedeutet das für Sie?
Spätestens zum Zeitpunkt der Einschreibung benötigen wir von Ihrer Krankenversicherung eine elektronische Meldung über Ihren Versicherungsstatus. Kontaktieren Sie bitte Ihre Krankenversicherung so früh wie möglich, damit diese die erforderliche Meldung M10 elektronisch an uns schicken kann. Oft können Sie die Meldung auch in der App Ihrer Krankenkasse selbst auslösen. Der Versand der Mitteilung erfolgt mit zeitlichem Verzug.
Besondere Hinweise für EU Staatsbürger
Für Bewerber aus EU Staaten, die eine Europäische Krankenversicherungskarte besitzen, ist keine zusätzliche Versicherung in Deutschland notwendig. Sie müssen nur Ihre Europäische Krankenversicherungskarte bei einer frei wählbaren deutschen gesetzlichen Krankenversicherung vorlegen, damit von dort eine Bestätigung über die Befreiung von der Versicherungspflicht auf digitalem Weg erstellt wird. (Meldegrund M10 für die EAH Jena).
Besondere Hinweise für Bürger aus Staaten, die mit Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen haben (z.B. Schweiz oder Türkei)
Wenn Sie eine gesetzliche Krankenversicherung in Ihrem Heimatland haben, fragen Sie bei Ihrem Versicherungsvertreter nach einem Formular, das Ihren Krankenversicherungsschutz im Ausland bescheinigt. Die Formulare haben je nach Herkunftsland unterschiedliche Namen, z. B. E-111, AT 11, ATN11 oder BH6. Das Formular muss bei einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung vorgelegt werden, damit von dort eine Bestätigung über die Befreiung von der Versicherungspflicht auf digitalem Weg erstellt wird. (Meldegrund M10 für die EAH Jena) .
Besondere Hinweise für Nicht-EU-Bürger
Sobald Sie sich für Ihr Studium in Deutschland aufhalten, müssen Sies ich bei der Einreise bei einer Krankenkasse melden und Sie bitten für die EAH Jena auf elektronischem Weg die Meldung M10 abzugeben, mit der die Krankenkasse gegenüber der Hochschule mitteilt, ob Sie bei einer Krankenkasse versichert sind oder nicht. Die Krankenkasse prüft bei dieser Gelegenheit auch, ob eine Befreiung von der Krankenversicherungspflicht in Deutschland besteht (z. B. aufgrund anderweitiger Versicherung, auch z. B. privat oder im Fall ukrainischer Studierender nach dem AsylbewerberleistungsG). Erhält die Hochschule die Meldung M10 „versichert“ ist alles in Ordnung; wenn die Meldung M10 „nicht versichert“ kommt, müssen Sie der Hochschule einen entsprechenden Befreiungstatbestand nachweisen lassen, im Regelfall hat die Krankenkasse Ihnen dann hierzu etwas ausgestellt.
Studierende, die bereits eingeschrieben sind, müssen durch die Umstellung vorerst nichts beachten. Die Umstellung betrifft Sie erst, sobald z.B.ein Krankenkassenwechsel erfolgt.
Wurde von der Krankenkasse ein Zahlungsverzugs (Meldegrund M12) gemeldet, erhalten Sie für das kommende Semester eine Rückmeldesperre. Erst wenn Ihre Krankenkasse die Begleichung der rückständigen Beträge (Meldegrund M13) gemeldet hat, wird diese Sperre entfernt und Sie können sich für das nächste Semester zurückmelden. Bitte geben Sie dazu unsere Absendernummer H00001255 an.
Wenn Sie die Krankenkasse wechseln, benötigen wir von Ihrer neuen Krankenkasse eine elektronische Meldung über den Krankenkassenwechsel . Kontaktieren Sie bitte Ihre Krankenversicherung, damit diese die erforderliche Meldung M11 elektronisch an uns schicken kann.
Bitte geben Sie dazu unsere Absendernummer H00001255 an.
Kontaktieren Sie eine beliebige gesetzliche Krankenkasse, diese wird uns dann das Vorliegen einer privaten Versicherung melden.
Bitte geben Sie dazu unsere Absendernummer H0001255 an.
Vom Studentenmeldeverfahren an der EAH Jena sind ausgenommen:
- Nebenhörer/-innen
- Gasthörer/-innen
- Studienkollegiat/-innen
- Studierende in den Zertifikatskursen des JenAll e.V.
- Promovierende
- Bewerber/-innen sowie Studierende, die das 30. Lebensjahr vollendet haben