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Informationen zur Ausschreibung

Der Preis ist mit Euro 2.000,00 € dotiert. Die Preisträgerinnen und Preisträger der EAH Jena können über die Verwendung des Preisgeldes für Maßnahmen auf dem Gebiet von Studium und Lehre frei verfügen.

Kriterien

Die Preisträgerin bzw. der Preisträger werden insbesondere nach den folgenden Kriterien ausgewählt:

  • herausragende Lehrleistungen mindestens über die letzten zwei Jahren unter Berücksichtigung von Evaluationsergebnissen,
  • Einführung bzw. Etablierung innovativer Lehr-, Lern- und Prüfungsformate,
  • herausragende Formen der Aktivierung und Beteiligung von Studierenden,
  • Schaffung eines wirksamen Beratungs- und Betreuungsangebotes für Studierende,
  • besondere Initiativen zur Begabtenförderung während der letzten zwei Jahre,
  • außerordentliches Engagement und Innovation in der Studienreform (Weiterentwicklung des Studienangebotes),
  • außergewöhnliche Initiative und Ergebnisse für die Internationalisierung der Lehre.

Vorschlagsverfahren

1. Ausschreibung

Der Senatsausschuss für Studium, Lehre und Weiterbildung (Studienausschuss) schreibt den Preis aus und setzt eine Frist für das Einreichen der Vorschläge. Die Ausschreibung erfolgt hochschulöffentlich u. a. durch Rundschreiben an die Fachbereiche, an den StuRa, an die Fachschaften, Bekanntmachung auf der Homepage der EAH Jena ggf. durch Aushänge.

2. Vorschlagsrecht

Vorschlagsrecht haben alle Studierenden, Fachschaften, wissenschaftlichen Mitarbeiter/innen und Professoren/innen.
Je Fachbereich können zwei Vorschläge von der Dekanin/ dem Dekan eingereicht werden.

Der Vorschlag muss folgenden Unterlagen enthalten:

  • eine qualifizierte Begründung durch die vorschlagende/n Person/en
  • eine Stellungnahme der Studiendekanin/ des Studiendekans bzw. der Dekanin/ des Dekans desjenigen Fachbereichs, dem die vorgeschlagene Lehrperson angehört
  • eine Stellungnahme der Fachschaft, über die der Vorschlag eingegangen ist oder einer Fachschaft eines Studiengangs, in dem die Lehrperson tätig ist.

Der Umfang sollte maximal eine DIN A4 Seite betragen.

Die Dekanin/ der Dekan reicht den Vorschlag/ die Vorschläge (max. 2 je Fachbereich) mit allen genannten Unterlagen und Angaben bei dem Vizepräsidenten für Studium, Lehre und Weiterbildung ein.

3. Preisvergabe

Der Studienausschuss als Jury wählt aus den eingereichten Vorschlägen den/ die Preisträger/-in für die Auszeichnung aus.

4. Preisverleihung

Die Preisverleihung erfolgt hochschulöffentlich durch den Vizepräsidenten für Studium, Lehre und Weiterbildung.

Kontakt

Prof. Dr. Mario Brandtner
Vizepräsident für Studium, Lehre und Weiterbildung
  • 02.04.03
Mario Brandtner
Foto: Peter Mimietz