Zulassungsbeschränkte Bachelorstudiengänge - hochschulinternes Auswahlverfahren
- für deutsche und internationale Bewerber*innen mit einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung -
Zulassungsbeschränkung (NC) bei einem Bachelorstudiengang bedeutet:
- es gibt Einschränkungen bei der Anzahl der Studienplätze, denn Numerus Clausus (lateinisch) steht für begrenzte Anzahl
- mit Ihrer Bewerbung um einen Studienplatz beantragen Sie vorerst eine Zulassung zum gewünschten Bachelorstudiengang
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die Studienplätze werden in einem Verfahren gemäß der Thüringer Studienplatzvergabeverordnung in folgenden Hauptquoten vergeben:
- 20 vom Hundert nach der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung,
- 80 vom Hundert nach dem Ergebnis eines ergänzenden Hochschulauswahlverfahrens (erfolgt gegenwärtig nach der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung, nach eventuellen Vorlagen von relevanter Berufsabschlüsse, relevanter Berufstätigkeiten bzw. außerschulischen Qualifikationen)
Falls Sie sich für keinen von diesen Bachelorstudiengängen bewerben möchten, können Sie gern durch unser Studienangebot stöbern. Dort finden Sie ebenfalls alle aktuellen Bewerbungs- bzw. Einschreibefristen/Immatrikulationsfristen.