Nebenhörerschaft
Studierende, die bereits in einem Studiengang an einer anderen oder der eigenen Hochschule immatrikuliert sind, können auf Antrag als Nebenhörer in einen weiteren Studiengang immatrikuliert werden. Nebenhörer sind, genau wie Haupthörer, reguläre Studierende der jeweiligen Hochschule, können anerkannte Leistungsnachweise erwerben und Prüfungen ablegen, sofern sie in gleichen oder ähnlichen Studiengängen den Prüfungsanspruch noch besitzen (Unbedenklichkeit nachweisen).
Wichtiger Hinweis: Wenn Sie bereits ein Studium erfolgreich abgeschlossen haben (Bachelor, Master, Staatsexamen...), dann sind Sie Zweitstudienbewerber (s. Zweitstudium).
Die Bewerbung für Nebenhörerschaft erfolgt analog dem Online-Bewerbungsverfahren für zulassungsfreie Studiengänge.
Die Zulassung in zulassungsfreien Studiengängen kann innerhalb der festgesetzten Bewerbungsfristen für das jeweilige Semester im Studierendensekretariat beantragt werden. Zur Bewerbung sollten folgende Unterlagen eingereicht werden:
- PDF-Antrag auf Zulassung (wird nach erfolgter Onlinebewerbung generiert)
- Nebenhörerantrag
- eine aktuelle Studienbescheinigung der Hochschule der Haupthörerschaft mit den Angaben des dortigen Studienganges, der Fachsemesterzahl und der Hochschulsemester
- ggf. Unbedenklichkeitsbescheinigung, sofern Sie in gleichen oder ähnlichen Studiengang studieren möchten
Wichtiger Hinweis: Rückmeldung von Nebenhörern
Jeder Nebenhörer, der beabsichtigt, sein Studium an der Ernst-Abbe-Hochschule im folgenden Semester fortzusetzen, hat sich innerhalb der von der Hochschule festgesetzten Rückmeldefristen im Studierendensekretariat zurückzumelden.