Skip to main content Skip to page footer

Studienplatzrückgabe

Du hast einen Studienplatz an unserer Hochschule erhalten, möchtest diesen nun aber doch nicht antreten? Hier erfährst du, was du beachten musst.

Variante 1 - Du bist bereits eingeschrieben.

Du bist bereits eingeschrieben (Status im Campusportal “immatrikuliert”) und möchtest deinen Studienplatz nicht mehr? 

Stelle den Antrag auf Löschung der Immatrikulation bis zum 30.09. bzw. 31.03.. Eine Rückerstattung des Semesterbeitrags (abzüglich einer Löschgebühr in Höhe von 25,00 €) ist auf Antrag nur möglich, wenn der Antrag bis zum 30.09. bzw. 31.03. bei uns eingeht und das Deutschlandticket noch nicht abgerufen wurde. Zudem musst du uns deinen Studierendenausweis zurückschicken. Studienplatzrückgaben vor dem 01.04 bzw. 01.10 werden nicht als Hochschulsemester gezählt.

Solltest du dich nach dem Semesterbeginn (01.04. bzw. 01.10.) entscheiden, den Studienplatz zurückgeben zu wollen, ist eine Exmatrikulation notwendig. In diesem Fall kann keine Rückerstattung des Semesterbeitrags erfolgen. Bitte beachte die Hinweise zur Exmatrikulation.

Variante 2 - Du bist noch nicht eingeschrieben.

Du hast dich für einen Studienplatz beworben und den Semesterbeitrag bereits überwiesen, möchtest dich aber doch nicht einschreiben? Gib den Studienplatz im Campusportal zurück (“Immatrikulationsantrag zurückziehen” oder “Zulassungs- bzw. Studienplatzangebot zurückziehen”) und reiche den Antrag auf Rückerstattung ein. Deine Daten werden automatisch nach Abschluss der Bewerbungsphase gelöscht.

Hast du Fragen zur Studienplatzrückgabe? Dann wende dich an das Studierendensekretariat.