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Diversitätsbeauftragte

Ohne Angst verschieden sein

Um diversitätssensible Studien- und Arbeitsbedingungen zu ermöglichen sowie Strukturen und Maßnahmen unter besonderer Berücksichtigung der Vielfalt aller Hochschulangehörigen auszubauen, beruft die Ernst-Abbe-Hochschule Jena nach § 7 des Thüringer Hochschulgesetzes eine Beauftragte für Diversität.

Bettina Staudenmeyer vertritt als Diversitätsbeauftragte der Ernst-Abbe-Hochschule Jena die Interessen aller Hochschulangehörigen, insbesondere aller Studierenden für eine gleichberechtigte Teilhabe an Studium, Lehre und Forschung – unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, geistiger oder körperlicher Beeinträchtigung, Alter, Familienstand, geschlechtlicher Identität oder sexueller Orientierung. Dabei geht es auch darum, nicht gesehene Perspektiven sichtbar zu machen.

Bettina Staudenmeyer
  • 05.00.01

Sprechzeiten

  • Donnerstag, 10:30 bis 11:30 Uhr
  • sowie nach Vereinbarung

Briefkasten

  • im Eingangsbereich von Raum 05.00.01
  • anonyme Kontaktaufnahme möglich

Das Diversitätsverständnis der Ernst-Abbe-Hochschule Jena

Die EAH Jena versteht Diversität als wichtige Querschnittsaufgabe, die alle Bereiche der Hochschule betrifft. Sie fördert somit die Gleichberechtigung in Studium, Lehre und Weiterbildung, Forschung und Transfer, Verwaltung sowie dem allgemeinen Campusleben. Die EAH Jena tritt jeglichen diskriminierenden Bestrebungen entgegen und setzt sich aktiv für den Abbau von Chancenungleichheiten und Teilhabeerschwernissen ein.

Der Grundsatz lautet, dass alle Menschen unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, geistiger oder körperlicher Beeinträchtigung, Alter, Familienstand, geschlechtlicher Identität oder sexueller Orientierung das gleiche Recht auf Teilhabe erhalten. Alle Hochschulangehörigen sollen immer stärker befähigt werden, ihre individuellen Fähigkeiten zu entfalten und einzubringen. Das Ziel ist eine durch Diversitätsbewusstsein gelebte chancen- und teilhabegerechte Hochschule für ALLE.

Das Diversitätsverständnis wurde im Rahmen des Auditverfahrens „Vielfalt gestalten“ erarbeitet. 

Im Frühjahr 2020 hat sich die Ernst-Abbe-Hochschule Jena für die Durchführung des Diversity Audits „Vielfalt gestalten“ des Stifterverbandes entschieden. Der Auditierungsprozess erstreckte sich über einen Zeitraum von zwei Jahren und wurde von Prof. Dr. Frank Linde als Auditor begleitet. Im Rahmen des Auditverfahrens wurde nicht nur in Form eines Ist-Zustands ermittelt, über welche Maßnahmen die Hochschule im Bereich der Diversität bereits verfügt, sondern auch, welche Maßnahmen ausgebaut und welche neu entwickelt werden sollten. Eine Gruppe von Hochschulangehörigen setzte sich in den sechs folgenden Arbeitsgruppen (AGs) mit dem Thema der Diversität an der Hochschule auseinander:

  • AG: Diversitätsverständnis der EAH Jena (Leitung: Prof. Dr. Anna Kasten)

Im Rahmen der AG Diversitätsverständnis wurde das Diversitätsverständnis formuliert und durch den Lenkungskreis und die Steuerungsgruppe angenommen. Das Leitbild wurde um die Diversitätsdimensionen erweitert und der Senat der EAH Jena hat in seiner Sitzung vom 20.6.2023 die Erweiterung des Leitbildes der Hochschule um verschiedene Dimensionen der Diversität beschlossen.

  • AG: Kommunikation (Leitung: Prof. Dr. Anna Kasten)

Die Internetpräsenz der Diversitätsbeauftragten wurde entwickelt. Zwei Veranstaltungsformate zur Förderung einer diversitätssensiblen Organisationskultur wurden ins Leben gerufen. Die erste dieser Veranstaltungen findet im Rahmen des deutschlandweit gefeierten Diversity-Tags im Mai jedes Jahres statt. Bei dem zweiten Veranstaltungsformat handelt es sich um den think tank diversity, der eigenständig von Studierenden der EAH Jena unter Anleitung der Diversitätsbeauftragten konzipiert und durchgeführt wird. Dieser think tank diversity ist ein Projekt von Studierenden für Studierende.

  • AG: Leitfaden zum Diskriminierungsschutz (Leitung: Prof. Dr. Juana Vasella)

Im Rahmen der AG Leitfaden zum Diskriminierungsschutz wurde als Entwurf ein „Leitfaden Diversität“ erstellt, der als Arbeitsgrundlage für die Tätigkeit der Diversitätsbeauftragten dienen kann. Der Leitfaden besteht aus einer Präambel und vier Teilen – Verständnis und Anwendungsbereich, Zielsetzungen und Grundsätze, Strategien und Maßnahmen, Schlussbestimmungen – sowie einem Anhang, in dem die Beratungsangebote und Ansprechpersonen an der EAH Jena aufgelistet sowie Formulierungsvorschläge und Fallbeispiele für die Angehörigen der EAH Jena enthalten sein werden.

  • AG: Stabstelle (Leitung: Marion Seidler)

Die Initiierung und Gründung einer Stabstelle wurde als Weiterentwicklung bereits bestehender Interessenvertretungen an der EAH Jena gesehen. Die Schwerpunkte der Stabstelle sowie die Bezeichnung „Gleichstellung, Diversität und Familiengerechtigkeit“ wurden durch den Lenkungskreis beschlossen. Um das Ziel einer zentralen Anlaufstelle organisatorisch umzusetzen, wird die Einrichtung der Stabsstelle Gleichstellung, Diversität und Familiengerechtigkeit angestrebt, die die vielfältigen Aufgaben in den genannten Bereichen bündelt und die Hochschulleitung, die Verwaltung, die Fachbereiche, die Lehrenden und die Studierenden unterstützt und berät und dies nach innen und außen kommuniziert.

Mit dem ersten April 2023 wurden Räumlichkeiten im Haus 5 der EAH Jena für die Gleichstellungsbeauftragte, die Diversitätsbeauftragte, die Schwerbehindertenbeauftragte und die Koordinatorin des Professorinnenprogramms III zur Verfügung gestellt.

  • AG: Diversitätssensible Lehre und Studium (Leitung: Nancy Reichel)

Ein Arbeitsergebnis dieser AG ist die Einrichtung des fachbereichsübergreifenden Moduls „Diversity matters: culture and age“, dessen Inhalt, Ziele und zu erbringende Leistungen soweit ausgearbeitet wurden, dass das Modul im Wintersemester 2023/2024 starten kann. Das Modul wird jährlich (im Wintersemester) stattfinden und im Wahlpflichtmodul / Integratives Studienmodul verortet. Zwei Seminare werden in deutscher und eins in englischer Sprache gehalten.

  • AG: Diversitätssensible Arbeits- und Serviceprozesse (Leitung: Dr. Carsten Morgenroth)

Im Rahmen der AG wurde der Prozess der Stellenbesetzung vielfaltsaffin beschrieben. Es wurde angeregt, eine Kampagne zu initiieren mit dem Ziel, Diversität an der EAH Jena niederschwellig und greifbar zu etablieren.


Beratung dürfen Sie in Anspruch nehmen bei

  • allen Formen von Diskriminierung (direkt, indirekt, strukturell, mehrdimensional, intersektionell, institutionell)
  • Belästigungen, Mobbing, Gewalt und Stalking
  • Themen, die Sie vertraulich besprechen möchten.

Die Beratung in einem geschützten Raum erfolgt anonym, unparteiisch und nur mit Zustimmung der ratsuchenden Person – auch bei der Einleitung konkreter Maßnahmen.

Wenn Sie mit Barrieren jeglicher Art konfrontiert sind oder solche beobachten, können Sie gerne per E-Mail einen Beratungstermin vereinbaren. Auch wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie eine Beratung in Anspruch nehmen wollen oder können, zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren.

Beratung zum Nachteilsausgleich

Bitte kontaktieren Sie mich, wenn Sie einen Nachteilsausgleich beantragen möchten.


Diskriminierung melden!

Du/Sie wurden als Person an der Hochschule oder im Zusammenhang mit der Hochschule z. B. bei Exkursionen beleidigt, diskriminiert oder ähnliches? Melde diese Vorfälle anonym über unser Formular: Melden von Diskriminierungserfahrungen. Gemeldet werden kann jegliche Form der Diskriminierung: z. B.: körperliche Angriffe, Beleidigungen, Sexismus, sexuelle Übergriffe, Rassismus, Ableismus, Bedrohungen und/oder ähnliches. 

Veranstaltungen von Interesse


Kooperationen und Netzwerke

Die Diversitätsbeauftragte der Ernst-Abbe-Hochschule Jena ist auf der Hochschul-Ebene sowie landes- und bundesweit vernetzt, um Erfahrungen auszutauschen und auf die Verbesserung der Chancengerechtigkeit an der Hochschule hinzuwirken.

Netzwerk Diversity an Hochschulen

zak Hannover

Die Arbeit der Diversitätsbeauftragten beruht unter anderem auf folgenden rechtlichen Grundlagen:

Globale Ebene

  • Allgemeine Erklärung der Menschenrechte 
  • UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
  • UN-Frauenrechtskonvention über die Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau
  • UN-Antirassismus-Konvention gegen die Diskriminierung aufgrund nationaler und ethnischer Herkunft

Europäische Ebene

  • Europäische Menschrechtskonvention
  • EU-Grundrechtecharta
  • Antirassismusrichtlinie
  • Rahmenrichtlinie Beschäftigung
  • „Gender-Richtlinie“
  • Richtlinie zur Gleichstellung der Geschlechter auch außerhalb der Arbeitswelt

Bundesrepublik Deutschland

  • Grundgesetz
  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
  • Behindertengleichstellungsgesetz
  • Hochschulrahmengesetz
  • Sozialgesetzbuch Neuntes Buch –Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
  • Bundesausbildungsbeförderungsgesetz, insb. § 7 Abs. 3, § 18a Abs. 2

Thüringen

  • Thüringer Gleichstellungsgesetz
  • Thüringer Hochschulgesetz

Rechtliche Grundlagen

Die Arbeit der Diversitätsbeauftragten beruht unter anderem auf folgenden rechtlichen Grundlagen:

Thüringer Gleichstellungsgesetz

Thüringer Hochschulgesetz

Grundgesetz

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

Behindertengleichstellungsgesetz

Hochschulrahmengesetz

Sozialgesetzbuch Neuntes Buch –Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

Bundesausbildungsbeförderungsgesetz, insb. § 7 Abs. 3, § 18a Abs. 2

Europäische Menschrechtskonvention

EU-Grundrechtecharta

Antirassismusrichtlinie

Rahmenrichtlinie Beschäftigung

„Gender-Richtlinie“

Richtlinie zur Gleichstellung der Geschlechter auch außerhalb der Arbeitswelt

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

UN-Frauenrechtskonvention über die Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau

UN-Antirassismus-Konvention gegen die Diskriminierung aufgrund nationaler und ethnischer Herkunft